Best Practice Benchmarks für Filmfestivals

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Noch vor gar nicht langer Zeit war die Zahl der Kurzfilmfestivals überschaubar gering. In ihrer Organisationsform und in ihrem Auftreten unterschieden sie sich weltweit kaum voneinander. Festivals mit internationalen Wettbewerben folgten ähnlichen, wenn nicht sogar gleichen Reglements und Konventionen. Inzwischen gibt es aber Tausende von Veranstaltungen und Ereignisse, die sich als Festival bezeichnen. Die Meisten verdienen diesen Namen nicht, viele arbeiten mit obskuren Reglements, manche gänzlich ohne Regeln oder Geschäftsbedingungen.

Sowohl für die Branche als auch für das Publikum wird es immer schwieriger Unterscheidungen und Bewertungen zu treffen. Insbesondere Filmemacher stehen bei der Entscheidung, ob und wo sie ihre Filme einreichen, vor einer schwer einzuschätzenden Vielfalt an Veranstaltungspraktiken. Leider finden sich unter den Veranstaltern auch immer häufiger schwarze Schafe, die sich in ihrer Praxis gegenüber dem Publikum, den Festivalkollegen und insbesondere gegenüber den Filmemachern nicht fair verhalten. Vor diesem Hintergrund wäre es sinnvoll, wenn es Konventionen und übereinstimmende Kriterien gäbe.

Vorbild könnte der „Code of Ethics“ sein, der 1995 von der International Short Film Conference (ISFC) verabschiedet wurde. Allerdings wäre eine flexible Anpassung der Regeln dieses Ehrenkodex auf einen breiteren Veranstalterkreis erforderlich.

Beim „Code of Ethics“ der International Short Film Conference handelt es sich um einen ausführlichen Katalog von Regeln und Grundsätzen für einen fairen Umgang mit Filmen und Filmemachern auf Festivals. Obwohl die ISFC, ein internationaler Verbund von Kurzfilmfestivals, nicht mehr aktiv ist, hat sein Ehrenkodex bis heute Spuren hinterlassen. Vor allem die großen internationalen Festivals haben die dort aufgestellten Regeln in ihr Reglement eingearbeitet. Damit ist der „Code of Ethics“ eine Art Prädikat oder Qualitätsmerkmal geworden.

Was waren die Motive für den Ehrenkodex? Die Initiatoren in der International Short Film Conference stellten in einer Zeit, in der überall neue Festivals aus dem Boden schossen, eine „Konfusion und ein Auseinanderdriften der Praktiken“ fest. Der Verband beobachtete, wie es anlässlich der Veröffentlichung des Code of Ethics hieß, mit Sorge „einige gefährliche Exzesse und Trends“. Er fürchtete, dass die jüngsten, positiven Errungenschaften der Festivallandschaft als neuem Netzwerk der Kurzfilmverbreitung gefährdet seien.

Neben dieser öffentlichen Begründung, die vor allem eine Art Best Practice im Umgang mit Filmen und Filmemachern empfiehlt, gab es noch andere, interne Motive. Sie betrafen die Binnenverhältnisse von Festivals, die ja nicht nur Gemeinsamkeiten haben, sondern oft auch in Konkurrenz zueinander stehen. Die Verpflichtung auf einen gemeinsamen Regelkatalog sollte also auch zu einer Gleichstellung führen. Denn, werden die Regeln befolgt, so kann sich kein Veranstalter gegenüber einem anderen durch „illegitime“ Praktiken einen Vorteil verschaffen.

Damit zieht ein solches Regelwerk natürlich eine Trennlinie und grenzt jene Veranstalter aus, die nicht bereit sind die Regeln zu befolgen. Diese gehören dann nicht zum Club und sind quasi disqualifiziert. Hier mag wohl auch das Vorbild der FIAPF eine Rolle gespielt haben, also jene internationale Produzentenorganisation, die ein Regularium für Festivals aufgestellt hat, nach dem sie Festivals beurteilt. Am Bekanntesten ist dabei die Zuerkennung des Status eines A-Festivals unter den Spielfilmfestivals. Es geht also nicht nur um eine hehre Ehrensache, sondern auch um Statusfragen.

Auf jeden Fall eignet sich der Code of Ethics der ISFC hervorragend, um das Thema zu diskutieren und sich Anregungen zu holen.

 

Präambel: was ist ein Festival?

Die Krux beginnt schon mit der Bezeichnung Festival. Der Begriff ist längst verwässert – auch dagegen versuchte sich die International Short Film Conference durch ihren Ehrenkodex zu stemmen. Besonders im Kurzfilmbereich werden oft und gerne Filmveranstaltungen werbewirksam als „šFestival‘ bezeichnet, ohne jedoch die Bezeichnung tatsächlich zu verdienen. Die Inflationierung des Begriffs Festival ist allerdings schon so weit gediehen, dass man es einem Veranstalter kaum noch verdenken kann, ihn bedenken- oder gedankenlos einzusetzen. Der Begriff Festival ist ja leider nicht geschützt und viele Veranstaltungen, die echte Festivals sind, heißen gar nicht so, sondern bezeichnen sich als Filmtage oder Filmwoche.

Richtige Filmfestivals sind eigentlich Veranstaltungen von der Branche für die Branche. Unter kommerziellen Gesichtspunkten vergleichbar mit Handels- oder Industriemessen und unter kulturellen Aspekten Plattformen der künstlerischen Qualität. Sie dienen in erster Linie dem Austausch und der Begegnung zwischen den professionellen und kreativen Kräften.

 

Definitionsversuche

In einer Präambel bemühten sich die Verfasser des Code of Ethics um eine inhaltliche Definition, die positive qualitative und quantitative Normen aufstellt, zugleich aber auch eine Abgrenzung vollzieht. Dort heißt es zunächst, ein Festival betrachte Kino als Kunstform und Filme als künstlerische Werke. Und weiter: die Hauptaufgabe eines Festivals sei die Präsentation unveröffentlichter oder selten gezeigter Filme.

Weiterhin werden Kriterien der Auswahl, der Präsentation und der Programmierung genannt: die Entwicklung einer eigenen künstlerischen Position, die Präsentation von Filmen aus künstlerischen, gesellschaftlichen oder historischen Perspektiven.

Denkwürdig ist in der Präambel auch der Hinweis, dass neue Festivals die Gesamtsituation der Festivallandschaft zu berücksichtigen hätten, um sich möglichst harmonisch und komplementär einzufügen. Damit wendet sich der Kodex gegen die Gründung von Parallelveranstaltungen zu bereits existierenden Festivals und gegen die beobachtete Festivalflut.

Veranstaltungen, die im Sinne dieser Definition nicht als seriös erachtet werden, weil sie ausschließlich auf die populäre Unterhaltung des allgemeinen Publikums zielen, werden in der Präambel nicht direkt, aber indirekt durch eine weitere, positive Normative ausgeschlossen: die Rolle eines Festivals sei es die Neugier des Publikums zu wecken und Zwecke der Information und Bildung zu fördern. Letzteres sind zwar dehnbare Begriffe, doch die Botschaft ist klar!

Da der Code of Ethics auf größere internationale Kurzfilmfestivals gemünzt ist, eignet er sich in seinen Einzelbestimmungen nicht durchgehend für eine Anwendung auf nationale oder regionale Festivals. Im Folgenden einige Vorschläge aus den Vorgaben des Kodex mit entsprechenden Anpassungen.

 

Allgemeine Kriterien

  • Festivals werden von unabhängigen Körperschaften organisiert und verwaltet. (Gegenbeispiel: der Filmwettbewerb eines Unternehmens im Rahmen einer Marketing-Kampagne ist kein Festival).
  • Die Dauer des Ereignisses ist ein Kriterium: Eine Veranstaltung, die nur einen oder wenige Abende ein Programm anbietet, sollte sich nicht Festival nennen. Für internationale Filmfestivals empfiehlt der Kodex eine Dauer zwischen fünf und zwölf Tagen mit mehreren täglichen Vorstellungen.
  • Auf Festivals, die sich „international“ nennen, sollten mindestens 50% der Filme aus dem Ausland, und zwar aus verschiedenen Ländern, stammen.
  • Festivals laden die Autoren von Wettbewerbsfilmen ein und ermöglichen ihnen die Begegnung mit Vertretern der Fachpresse und der Branche. Letztere sind insbesondere Produzenten, Verleihe, Einkäufer, Kuratoren und Festivalorganisatoren, die ebenfalls eingeladen werden. (Umkehrschluss: Veranstaltungen ohne Fachpresse und professionelle Branchenvertreter sind keine Filmfestivals.)
  • Jurys müssen mehrheitlich mit Filmprofessionellen oder Künstlern besetzt werden.

 

Best-Practice-Benchmarks zugunsten von Autoren und Filmemacher

  • Die Veranstalter müssen ein schriftliches Reglement veröffentlichen, in dem unter anderem die Bedingungen der Teilnahme, der Filmauswahl und der Preisvergabe definiert werden. Bei internationalen Festivals soll das Reglement mehrsprachig verfasst sein.
  • In einem Festivalkatalog soll neben Synopsis und Stabliste die vollständige Adresse des Produzenten, des Vertriebs und/oder der Bezugsquelle (‚print source‘) angegeben werden.
  • Die Filme sollten bezüglich Trägermedium, Format und Länge in ihrer originalen Version gezeigt werden (also z.B. keine Video- oder DVD-Kopien).
  • Alle Filme in einem Wettbewerb werden bezüglich Öffentlichkeit, Präsentation, Diskussionsmöglichkeiten, Aufführungsort und Zahl der Aufführungen gleich behandelt.
  • Die Filmkopien sollten versichert sein.
  • Die Urheberrechte werden gewahrt.

 

Regeln gegen Missbrauch und unlautere Geschäftsmethoden

  • Es dürfen keine Anmelde- oder Teilnahmegebühren erhoben werden.
  • Für alle aufgeführten Filme muss eine schriftliche Zustimmung des Rechteinhabers vorliegen.
  • Ein Film darf nur in einer begrenzten Anzahl von Aufführungen wiederholt werden.
  • Filmausschnitte zur Bewerbung des Festivals in den Medien dürfen nicht länger als 10% der Laufzeit des Films, maximal 3 Minuten lang sein. Auch hierfür ist die schriftliche Einwilligung des Rechteinhabers einzuholen.
  • Für Tourprogramme nach Abschluss des Festivals müssen gesonderte Verträge geschlossen werden. Im Fall von Einnahmen (etwa durch Eintritte) werden die Autoren beteiligt. Im Übrigen gelten für Tourveranstaltungen die gleichen Regeln wie für die Aufführung während des eigentlichen Festivals.

 

Exklusivität oder Breitenwirkung?

Die Regeln im Code of Ethics der International Short Film Conference gehen noch viel weiter ins Details als oben vorgeschlagen. Sie enthalten sehr genaue, auch quantitativ bezifferte Bestimmungen für die Durchführung eines Festivals. Dies mag in einem internationalen Rahmen wichtig sein, in dem sich wenige, große Festivals auf gemeinsame Praktiken verständigen, um Konkurrenzsituationen zu vermeiden.

In einem nationalen oder regionalen Rahmen würde dies aber viele Veranstalter ausschließen. Es sollte weniger darum gehen, sich als Club der ‚wichtigen und richtigen‘ Festivals gegenüber anderen abzugrenzen, wie dies beim Ehrenkodex der ISFC durchscheint und bei der FIAPF evident ist. Vielmehr sollten die Kriterien so definiert werden, damit möglichst viele seriöse Veranstalter mit ins Boot geholt werden.

Allerdings dürften die Kriterien auch nicht so dehnbar sein, dass sie einen Freibrief für alle möglichen Praktiken erlauben. Keine Abstriche sollten zum Beispiel bei den Anforderungen für einen fairen Umgang mit den Filmemachern und einem respektvollen Umfang mit den Werken gemacht werden.

 

Leihmieten und Anmeldegebühren

Im Unterschied zur internationalen Festivalszene könnten die finanziellen Rahmenbedingungen und Konditionen anders bewertet und die Regeln je nach Charakter der Veranstaltung aufgefächert werden. Der Code of Ethics der ISFC verbietet zum Beispiel das Zahlen von Leihmieten. Bei Kurzfilmfestivals, die immer mehr die Rolle einer Abspielplattform – oft die einzige für bestimmte Filme – einnehmen, wäre eigentlich das Gegenteil wünschenswert.

Der Code of Ethics der Short Film Conference verbietet auch die Erhebung von Anmeldegebühren. Diese Regelung ist vermutlich aus dem fast gleich lautenden Ehrenkodex der European Film Festival Coordination übernommen worden. Eine Durchsetzung dieser Regelung ist aber in vielen Ländern außerhalb Europas, in denen es keine öffentliche Festivalförderung gibt, also zum Beispiel in den USA, wohl illusorisch.

Wie fast immer, wenn Geld im Spiel ist, gibt es auch Missbrauch und Betrug. So werden zum Beispiel immer wieder Fälle bekannt, in denen online Anmeldegebühren für Veranstaltungen abkassiert werden, die entweder kein Festival sind oder überhaupt nicht existieren.

 

Kein kostenloser Content für Fake-Festivals

Ein Sonderfall sind Kurzfilm-Events für das breite Publikum, bei denen Überschüsse aus Eintritten erwirtschaftet werden. Die Veranstalter solcher Ereignisse, die weder überregional ausstrahlen noch eine Infrastruktur für Fachbesucher bereitstellen, können nicht als Festivals bezeichnet werden und sollten auf jeden Fall Leihmieten bezahlen.

Auf Open-Air-Kurzfilmveranstaltungen im großen Stil könnte analog die übliche Praxis im Spielfilmsektor angewandt werden, nach der eine höhere pauschale Filmmiete fällig ist als bei einem regulären Einsatz im Kino. Damit könnten finanzielle Vorteile der Veranstalter an die Filmemacher weitergegeben werden.

Grundsätzlich sollte verhindert werden, dass sich Event-Veranstalter unter dem Deckmantel der Bezeichnung ‚Festival‘ mit kostenlosem Content versorgen und damit einen Überschuss verdienen, nur um ihre eigene Struktur zu finanzieren. Bei Wettbewerben im Internet ist dies ja leider schon gang und gäbe.

 

Schwierige Sanktionierung

Regeln können meist nur dann durchgesetzt werden, wenn es bei Verstoß auch Sanktionen gibt. Das Beispiel der International Short Film Conference zeigt, dass dies innerhalb eines Verbandes möglich ist. Generell gilt, je bedeutender ein Verband ist oder je besser sich eine regulierende Instanz in der Fachöffentlichkeit positionieren kann (siehe FIAPF), desto größer sind die Chancen, dass solche Regeln auch auf Nicht-Mitglieder ausstrahlen. Dies wäre die bestmögliche Lösung. Ein großer Schritt wäre aber auch schon die Orientierung an einem ‚Best Practice‘, also Benchmarks, die von möglichst vielen Veranstaltern akzeptiert und in Form der Selbstverpflichtung umgesetzt werden. Auch dies würde Druck auf andere Veranstalter ausüben oder zumindest eine Unterscheidung ermöglichen. Letztlich haben es dann die Filmemacher in der Hand, ob eine Veranstaltung als Festival unterstützt und anerkannt wird.

Schwarze Schafe wird es aber immer geben. Deshalb sei jedem Filmemacher empfohlen sich vor einer Filmeinreichung in der Szene zu erkundigen und das Kleingedruckte zu lesen. Von Events, die kein Reglement und noch nicht einmal Kleingedrucktes veröffentlichen, sollte man aber am Besten ganz Abstand nehmen!

Anmerkungen:
Dieser Text beruht auf einem Artikel, der im Short Report 2009 der AG Kurzfilm erschien.

Der „Code of Ethics“ der International Short Film Festival Conference wurde 1995 auf dem Carrefour des Festival für Kurzfilm-Festivals adaptiert. Im gleichen Jahr hatte die ehemalige European Film Festival Coordination einen fast gleich lautenden Code verabschiedet, dessen Regeln auch für Festivals mit Langfilmen gelten.

 

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