Filmfestivals gehören (nicht) ins Filmfördergesetz

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Festivals des Deutschen Films, Ludwigshafen ©Pressefoto von Arthur Bauer/FFLU

 

Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung wurde eine »verlässliche Förderung« der Filmfestivals vereinbart. Hierauf beruft sich die AG Filmfestivals in einer Pressemitteilung von Mitte August. Der Verband legte anlässlich der Novellierung des Filmförderungsgesetzes (FFG) ein Konzept vor, das Filmfestivals in der Auswertungskette stärker berücksichtigt. Filmfestivals sollen erstmals in ihrer erheblichen, auch bundesweiten Bedeutung für den Film vollwertig im FFG verankert werden.

 

Mit der Novellierung soll das FFG alle Aspekte der Talentförderung, Entwicklung, Produktion, Distribution und Vermittlung verbinden und die Qualität und Sichtbarkeit des Films deutlich steigern, so der Anspruch der BKM. »Zu allen diesen Aspekten«, meint die AG Filmfestival, »leisten Filmfestivals mit großer Kontinuität sowohl in kultureller als auch kreativwirtschaftlicher Dimension ihren maßgeblichen Beitrag.«

 

In einer „Ludwigshafener Erklärung“ hielt Mitte September der Leiter des Festivals des Deutschen Films, Michael Kötz, dagegen: »Filmfestivals gehören nicht ins Filmfördergesetz.« Man könne Filmfestivals nicht mit Kinos vergleichen, das sie eine besondere Kostenstruktur habe, die sich von einem kontinuierlichen Kinobetrieb unterscheidet. »Die langfristige Unterstützung der Filmfestivals in Deutschland sollte daher ähnlich der rein kulturell orientierten Vergabe der Kinoprogrammpreise der Bundesregierung (BKM) erfolgen, möglichst aber als kontinuierliche Zuwendung«, meinte Festivalleiter Kötz.

 

 

 

 

URL Pressemitteilung der AG Filmfestival

URL Ludwigshafener Erklärung zitiert nach Blickpunkt:Film