Podium Kurzfilmförderung

Welche Förderung braucht der Kurzfilm?

Am 8. Mai 2007 trafen sich im Rahmen der Int. Kurzfilmtage Oberhausen Filmemacher und Mitarbeiter aus den Bereichen Aus- bildung, Verleih und Abspiel mit Vertretern der großen Filmförderinstitutionen, um in einem „inoffiziellen Hearing“ zu erörtern, wie die Kurzfilmförderung in Deutschland optimiert werden kann.

 

Die Veranstaltung bot Teilnehmern wie Publikum einen Einstieg in die Diskussion der Novelle der Filmförderungsgesetzgebung(1), die im nächsten Jahr ansteht. In der 2-stündigen Anhörung sollte weder eine Antwort auf die Eingangsfrage gefunden, noch eine kontroverse Debatte geführt werden – statt dessen ging es darum, die vielfältigen Interessen der Kurzfilmlandschaft konkret zu benennen, Ideen auszutauschen und gemeinsam eine Vision zu einer neuen Fördergesetzgebung zu entwickeln.

 

Festivalleiter Lars Henrik Gass bat in seinem Eingangsstatement darum, sich dem reflexhaften Ruf nach mehr Geld an dieser Stelle zu versagen und statt dessen gemeinsam zu überdenken, auf welche Weise und mit welchen Instrumenten der Kurzfilm angemessen unterstützt werden kann, damit er seine kulturelle Bedeutung entfalten kann. Zunächst berichteten die eingeladenen Kurzfilmpraktiker, also Regisseure, Produzenten, Verleiher und Vermittler, sowie Festival- und Hochschulvertreter von ihren unterschiedlichen Erfahrungen mit der Kurzfilmförderung.

 

 

Erfahrungen und Ansprüche der Kurzfilmszene an das neue Filmförderungsgesetz

 

Für den Produzenten Frank Becher sind Kurzfilmprojekte häufig nicht weniger aufwändig als die Langfilmproduktionen, weil das Antrags- und Abrechnungsprocedere vieler Förderer äußerst komplex ist – für Kurz- und Langfilme gleichermaßen. Da es beim Kurzfilm um deutlich geringere Fördersummen geht, lohnt sich der administrative Aufwand teilweise kaum. Becker plädierte deshalb für eine Mikroförderung für Kurzfilmprojekte, bei der geringe Fördersummen unter 10.000 EUR ohne lange Wartefristen bewilligt, schnell ausgezahlt und einfacher abgerechnet werden können.

 

Während Frank Becher mit seinen Kurzfilmen grundsätzlich eine Kinoausstrahlung anstrebt, fühlt sich der Videokünstler Volker Schreiner eher im Kunstkontext zu Hause und bemüht sich lieber um Stipendien als um die klassischen Filmförderungstöpfe, weil auch ihm das Antragsprocedere und die Verwendungsvorgaben zu starr und umfangreich sind. Als sehr viel praktikabler bewertet er die Referenzförderung, für die nicht pro Projekt jeweils ein neuer Antrag gestellt werden muss, sondern in der bereits produzierte Filme, wenn sie erfolgreich waren, mit der Auszahlung von Referenzmitteln „belohnt“ werden. Als erfolgreich im Sinne der Referenzförderung gilt ein Film zum Beispiel, wenn er Preise bei wichtigen Festivals gewonnen hat, im Kino eine bestimmte Besucherzahl erreicht hat und ein Prädikat der Filmbewertungsstelle (FBW) erlangt hat. Diese Referenzfördermittel müssen allerdings zwangsläufig für einen Anschlussfilm aufgewendet werden, was Schreiner, der auch im Kunstkontext arbeitet, als Zwang zum filmischen Format empfindet. Der Medienkünstler mahnte eine Öffnung der Förderungen für hybride Formate an, dies sei speziell in Bezug auf den Deutschen Kurzfilmpreis vonnöten, wo der Experimentalfilm lange offiziell gar nicht existierte und sich seit diesem Jahr immerhin offiziell eine Kategorie (und die Preisgelder) mit den Animationsfilmen teilt.

 

Werner D«tsch, langjähriger Redakteur beim WDR und heute als Dozent tätig, brach mit seinem engagierten Plädoyer eine Lanze für die Experimentierlust des Kurzfilms (und gegen die starre Kategorie „Experimentalfilm“) und ermunterte die Filmemacher, sich als Künstler zu begreifen und sich eben nicht von den Förderkriterien einengen zu lassen. Er kritisierte sowohl die Förderinstitutionen als auch die Fernsehanstalten dafür, dass beide nur noch auf vermeintlich erprobte Ideen setzen und Experimente zunehmend ablehnen.

 

Auch Sandra Thomas, die den Imai-Vertrieb für Videokunst betreibt, kritisierte die geringe Flexibilität der Kurzfilmförderung. Gerade in der Medienkunst und im Kurzfilmbereich arbeiten viele Künstler ohne großen Stab und mit relativ günstiger Technik. Aufgrund der teilweise stark formatierten Antragsmodalitäten, die auf große Spielfilmproduktionen ausgerichtet sind, „passt“ vielen Kurzfilmermachern die vorhandene Förderungsstruktur nicht, weil diese sehr auf die Übernahmen von „Sachleistungen“ zugeschnitten ist – wo diese nur begrenzt anfallen, ist eine alternative Kostenübernahme (z.B. für Personal- und Entwicklungskosten) oftmals nicht möglich. Thomas empfiehlt deshalb wie schon Becker die Einführung eines speziellen Budgets, das kleinteiligere Zuschüsse nach einem vereinfachten Procedere vergibt und nach kulturellen statt wirtschaftlichen Prämissen entscheidet.

 

Ute Dilger, die an der Kunsthochschule für Medien in Köln unter anderem für die Festivalbetreuung zuständig ist, unterstrich ebenfalls die wichtige Rolle einer kulturell ausgerichteten Filmförderung – sowohl in finanzieller Hinsicht als auch in Bezug auf deren Netzwerkfunktion. Sie hob hervor, dass die etablierte Medienszene sehr vom Kurzfilm profitiere, weil dieser wie eine fruchtbare Humusschicht wirke, in der immer wieder neue Ideen und Impulse entwickelt werden.

 

Ähnlich äußerte sich Reinhard Wolf, der die Kurzfilmszene seit Jahren in der Auswahlkommission des Oberhausener Festivals, als Redakteur von shortfilm.de und Autor der Kurzfilmstudie beobachtet. Er betonte die Innovationsfunktion des Kurzfilms – auf inhaltlicher, technischer und ästhetischer Ebene. Die zunehmende Digitalisierung des Kurzfilms stelle nun zusätzliche Herausforderungen an die Filmförderung. Problematisch sei, dass der „kulturell anspruchsvolle“ Kurzfilm im Internet so gut wie keine Plattform. hat und diese Filme letztendlich ausschließlich auf Festivals eine öffentliche Wahrnehmung erfahren. Im Bereich der Abspielförderung seien Maßnahmen erforderlich, die es sowohl Verleihen, Festivals als auch kulturellen Kinos ermöglichen mit der technischen Entwicklung in angemessener Qualität Schritt zu halten. Dem neuen“Trend“, Kurzfilme auf DVD auf die große Leinwand zu projizieren, um Kosten zu reduzieren (diese Praxis findet laut Wolf teilweise sogar bei Filmen aus der Kurzfilmrolle des Deutschen Kurzfilmpreises statt, die nur noch auf DVD an die Kinos geschickt werden) tritt er entschieden entgegen. Im Endeffekt ruinierten solche mangelhaften Vorführungen den Ruf des Kinos mehr als sie ihm nutzen. Wolf destilliert daraus folgende konkrete Forderungen: 1. die Einrichtung einer Innovationsförderung im Kurzfilmbereich. 2. die Berücksichtigung digitaler Formate in der Filmförderung. 3. die Etablierung kultureller Internetportale als öffentlich-rechtliche Ergänzung zu kommerziellen Angeboten. 4. die Förderung von Festivalstrukturen. 5. Hilfe bei der Bewältigung der Folgekosten der Digitalisierung, damit hybride Kurzfilme der jeweiligen Abspielplattform angemessen in hoher Qualität den Zuschauer erreichen. 6. Regelmäßige Konsultationen der gesamten Kurzfilmszene, insbesondere der Autoren im kulturellen und künstlerischen Bereich.

 

Das sieht Stephan Winkler, der mit seiner Firma W-Film seit 1999 unter dem Label „Night of the Shorts“ Kurzfilme ins Kino bringt, ähnlich. Er wünscht sich ebenfalls ein stärkeres Bekenntnis der Förderer zum Kino als Ort des Kurzfilms und mahnt, die Digitalisierung der Kinos nicht zu verpassen, sondern offensiv voran zu treiben und die Kinos und Verleiher bei dieser Investition zu unterstützen.

 

Weitere praktische Vorschläge zur Verbesserung der Kinopräsenz präsentierte schließlich Astrid Kühl, die mit der KurzFilmAgentur Hamburg seit mehr als 15 Jahren entscheidend dazu beiträgt, Kurzfilme (nicht nur) in Deutschland auf die Leinwände zurück zu bringen. Sie forderte unter anderen eine Abkehr vom sogenannten Kopplungsgebot(2), das ursprünglich erlassen wurde, um Verleiher zur Aufführung von Kurzfilmen zu zwingen, sich in der Praxis aber als unpraktikabel und sogar kontraproduktiv heraus gestellt hat. Statt dessen sollte ein Belohnungssystem erdacht werden, das die Kinos und Festivals konkret bei der Aufführung von Kurzfilmen unterstützt – sowohl finanziell als auch logistisch. Denkbar wäre dies zum Beispiel mit dem von der AG Kurzfilm entwickelten bundesweit angelegten „Vorfilmprojekt“, das den Einsatz von kurzen Filmen als Vorfilm im Kino stimulieren und vereinfachen soll. Kühl forderte darüber hinaus eine offene Diskussion über die Effizienz zweier Institutionen, die sowohl für Kurz- als auch für Langfilmproduktionen in Deutschland nicht zu vernachlässigende Stationen auf dem Weg zur Filmförderung darstellen: Die Freiwillige Selbstkontrolle (FSK), deren Altersfreigabe für die meisten Förderanträge notwendig, aber inhaltlich oft umstritten ist und die Filmbewertungsstelle (FBW), die sich selbst als „Stiftung Warentest“ des Films bezeichnet und die bereits angesprochenen Prädikate vergibt, die als Referenzkriterien für viele Förderungen notwendig sind.

 

 

Die Filmförderer und der Kurzfilm

 

Auf diesem Pool von Vorschlägen und Kritik reagierten die Vertreter der Filmförderungen offen und interessiert. Den Anfang machte Klaus W. Becker, der sehr illustrativ die diversen erfolgreichen, aber häufig sehr kleinteiligen Projekte des Bremer Filmbüros skizzierte und mehrfach betonte, dass eine gute Förderung nicht allein am Geld zu messen sei, sondern auch an der inhaltlichen und logistischen Unterstützung. Beckers Fazit war deutlich: mangelndes Feedback lässt sich auch mit viel Geld nicht ausgleichen. Deshalb vergibt das Filmbüro Bremen schon seit Jahren immer wieder auch sogenannte Kleinstförderungen bis 2.500 EUR und hat damit – und mit dem engen Kontakt zu den Filmemachern – außerordentlich gute Erfahrungen gemacht.

 

Ulrike Schauz, die für den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) als Referatsleiterin im Film- und Medienbereich tätig ist, betonte die Aufgeschlossenheit ihrer Behörde gegenüber konkreten Veränderungsvorschlägen zum FFG, dessen Novellierung durch das BKM vorbereitet wird. Sie wies darauf hin, dass der Kurzfilm in den letzten Jahren bereits einige Erfolge verbuchen konnte, so wurde die Produktionsförderung für Kurzfilme von 2004 bis 2006 von 125.000 auf 250.000 Euro erhöht – trotz immer knapper werdender öffentlicher Mittel. Für das Jahr 2007 ist geplant, die Höchstsumme für Produktionsförderung im Kurzfilmbereich, die bisher auf 12.500 Euro beschränkt war, auf 15.000 Euro zu erhöhen. Grundsätzlich betonte Schauz die „Zweigleisigkeit“ der Filmförderung, die es zu erhalten gelte, weil sich der wirtschaftliche und der kulturelle Förderansatz gut ergänzen.

 

Der Vorstand der Filmförderungsanstalt, Peter Dinges, freute sich über die vielen Gedankenanstöße. Er wies jedoch auch deutlich darauf hin, dass es vor den Verhandlungen um das neue FFG darum gehen muss, innerhalb der Kurzfilmvielfalt eine klare, eindeutige Haltung zu entwickeln, die sich gegen andere Verbandsinteressen und wirtschaftliche Argumente behaupten kann. Vorbehalte formulierte Dinges angesichts der Kritik an den bestehenden Referenzkriterien – nicht weil er die bestehenden Kriterien über jeden Zweifel erhaben sieht, sondern weil er davon ausgeht, dass es kein perfektes Kriteriensystem gibt und jede Änderung die Gefahr birgt, den Verwaltungsapparat noch schwerfälliger zu machen. Peter Dinges empfahl den Kurzfilmern eindringlich, die Diskussion als Ausgangspunkt für die Entwicklung einer Position zu benutzen, die die Situation der gesamten Filmbranche mit einbezieht und nicht nur kulturell, sondern auch wirtschaftlich argumentiert, da das FFG ein Wirtschaftsförderungsgesetz sei, dass sich aus Abgaben der Kinos, des Fernsehens und der Videowirtschaft speist. Grundsätzlich ginge es also darum, diesen stark wirtschaftlich ausgerichteten Gruppen, die alle drei in den letzten Jahren auch herbe Verluste (an Einnahmen, Einschaltquoten und Akzeptanz) hinzunehmen hatten, die Relevanz des Kurzfilms klar und deutlich vor Augen zu führen.

 

Prioritäten setzen, um die Vielfalt zu erhalten

 

Trotz der unübersehbaren Heterogenität der Runde waren am Ende doch einige rote Fäden auszumachen. Alle befragten Praktiker lobten die Experimentierfreude und Kreativität des Kurzfilms, die sich dieser, anders als der Großteil der Langfilme, nicht zuletzt deshalb leisten könne, weil er kaum als Wirtschaftsfaktor beurteilt werde. Kurz gesagt: Mit einem Kurzfilm verdient man selten Geld. Das ist einerseits das große Problem, andererseits die große Stärke der kurzen Form, denn auf diese Weise bleiben dem Kurzfilm künstlerische Freiheiten, die dem klassischen Kinofilm längst abhanden gekommen sind. Deutlich wurde, dass die Filmförderinstitutionen den Kurzfilm in seiner Vielfalt und seinen Unterschieden zum Langfilm noch besser wahrnehmen müssen und sich die Unterschiede vor allem auch in den Förderkriterien niederschlagen müssen, die flexibler werden müssen.

 

Als ernstzunehmendes Problem wurde die Verdrängung des Kurzfilms aus dem normalen Kino- und Fernsehprogramm bewertet – vor allem angesichts der Tatsache, dass das Interesse für Kurzfilme beim Publikum in den letzten Jahren stark gestiegen ist, ihre Präsenz in den klassischen Verbreitungsmedien jedoch stetig sinkt. Deutlich war deshalb immer wieder die Forderung zu hören, im neuen FFG die Distribution und vor allem das Abspiel von Kurzfilmen verstärkt zu fördern – sei es als Vorfilm, als Kurzfilmrolle oder im Rahmen von Kurzfilmfestivals.

 

Wenn im Zuge der Novelle die Gesamtfördersumme, die für Kurzfilme zur Verfügung steht, nur um einige Prozentpunkte erhöht wird, kann sich der deutsche Kurzfilm weiterhin positiv entwickeln und damit ganz enorm zur Vielfalt der deutschen Filmlandschaft beitragen.

 

Um die Nachhaltigkeit dieser finanziellen Zuwendungen zu garantieren, sollte unbedingt die teilweise Abschaffung der kulturellen Filmförderungen der Länder überdacht werden, bzw. die Statuten der einzelnen Länderförderungen, die bisher vor allem als Wirtschaftsförderungen angetreten sind, dahingehend verändert werden, dass auch der „kreative Humus“, von dem Ute Dilger sprach, also vor allem Kurz- und Nachwuchsfilme eine Chance auf Förderung hat. Die Autorenpersönlichkeiten, die ihre eigene Handschrift im Kurzfilm entwickeln, sind die Filmemacher der Zukunft und werden dem deutschen Film – sowohl in kultureller als auch in wirtschaftlicher Hinsicht – wichtige Impulse geben.

 

Bezüglich der drei großen Finanziers des FFG, der Kinobranche, des Fernsehens und der Videowirtschaft, gilt es zu zeigen, dass der Kurzfilm vieles hat, was diese großen und oft schwerfälligen Unterhaltungsindustrien dringend brauchen: ungebändigtes kreatives Potential, ein junges, anspruchsvolles und treues Publikum und vor allem die Flexibilität, schnell auf gesellschaftliche Veränderungen und neue ästhetische Trends zu reagieren.

 

Als die Diskussionsteilnehmer schließlich nach zwei intensiven Stunden des Gesprächs das Podium verließen, war zweierlei deutlich geworden: Der Kurzfilm hat gute Chancen, seine Position bei der Novellierung des FFG zu verbessern. Das wird ihm aber nur gelingen, wenn vorher die verschiedenen Einzelinteressen gesammelt werden und in konkrete Vorschläge münden. Die AG Kurzfilm als Interessensvertretung des deutschen Kurzfilms wird in einem detaillierten Entwurf die Ideen bündeln und an den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) weiter leiten.

 

 

Luc-Carolin Ziemann

 

Hinweis: Natürlich kann ein Bericht nicht die ganze Breite der Diskussion wieder geben. Wer mehr erfahren möchte, kann in Kürze auf der Webseite der AG Kurzfilm die Diskussion als Mitschrift herunterladen (www.ag-kurzfilm.de). Auf den Seiten der Int. Kurzfilmtage Oberhausen steht außerdem ein Audio-Mitschnitt der Diskussion zur Verfügung. (www.kurzfilmtage.de)

 

 

(1) Die Geltungsdauer des Filmförderungsgesetzes (FFG) des Bundes in der jetzigen Fassung endet am 31. Dezember 2008. Die Novellierung des Gesetzes findet turnusgemäß alle vier Jahre statt.

 

(2) Der § 20 des FFG besagt, dass jeder mit Förderungshilfen hergestellte programmfüllende Film unter 110 min. fünf Jahre lang mit einem Kurzfilm zusammen vorgeführt (gekoppelt) werden muss. Diese Regelung hat leider nicht dazu geführt, dass mehr Kurzfilme als Vorfilme ins Kino kommen, weil die Kurzfilme de facto (obwohl sie von den Verleihern „zur gemeinsamen Vorführung“ angekauft wurden) nicht gezeigt werden, u.a. um die Werbezeit vor dem Film nicht zu kürzen.

 

 

 

 

 

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