
Standbild aus Developer’s Statement „Arma 3 footage used as fake news“ ©Bohemia Interactive
Der Einsatz sogenannter Künstlicher Intelligenz ist in aller Munde und nimmt mit jeder Machine-Learning-Verbesserung auch in der Filmherstellung Fahrt auf. Nun ist ein Manifest erschienen, in der nicht die Technik im Zentrum steht, sondern ethische und rechtliche Fragen behandelt werden.
Auf der Grundlage von Studien und eigenen Erfahrungen hat die Archival Producers Alliance (APA) kollektiv sehr umfangreich und interessant Grundsätze für die beste Vorgehensweise bei der Verwendung („best practice“) von Künstlerischer Intelligenz erarbeitet. Die übergreifenden Themen der Veröffentlichung lauten: Wert der Primärquellen, Transparenz, Rechtliche Erwägungen und Ethische Überlegungen.
An erster Stelle der Empfehlungen steht der Respekt für den unersetzlichen Wert von Primärquellen, deren Charakter so weit wie möglich erhalten bleiben sollte. An zweiter Stelle steht Transparenz. Veränderte oder mit KI synthetisch erstellte Bilder sollten als solche gekennzeichnet werden und die verwendeten Tools und ihre Hersteller sollten im Abspann von Filmen genannt werden. Zu den rechtlichen Überlegungen gehören die Überprüfung von Urheberrechten am verwendeten Material und an der Nutzung der KI-Tools zur Herstellung von Filmen. Die Einbeziehung professioneller Rechtsberatung wird empfohlen. Ethische Überlegungen betreffen insbesondere die menschliche Simulation. Die Einholung von Zustimmungen der betreffenden Personen wird empfohlen. Wenn dies nicht möglich ist, sollte besonders auf kulturelle Empfindlichkeiten, auch anderer Kulturkreise, Rücksicht genommen werden.
Geschrieben wurden die Richtlinien für die Herstellung von Filmen, die archiviertes, historisches Material verwenden, können aber auf jegliches dokumentarisches Arbeiten übertragen werden. Es sind Richtlinien, in denen filmische und journalistische Werte vertreten werden.
Das Manifest weist darauf hin, dass „Generative Künstliche Intelligenz“ oft auf mehrere unbekannte Quellen zurück greift und realistisch anmutende Materialien erstellt, die das Publikum in die Irre führen können. Bei GenAI-Materialien handelt es sich um Elemente mit vermeintlicher Autorität, für die jedoch keine Urheberschaft nachgewiesen werden kann.
Negativbeispiele für irreführende Materialien sind sogenannte Deep-Fakes, Simulationen menschlichen Verhaltens, die Verfälschungen tatsächlicher Ereignisse oder die Inszenierung von Handlungen, die überhaupt nicht stattgefunden haben.
Dokumentarisches Arbeiten habe eine besondere „inhärente Verpflichtung zur Realität“, so die AutorInnen der Richtlinien. Sie berufen sich dabei auf einen Text von G. Roy Levin[1], nach dem als Grundlage für dokumentarisches Arbeiten das implizite Versprechen des Dokumentarfilms an das Publikum sei, dass das, was als real dargestellt wird, auch tatsächlich real ist. Mit künstlich bearbeitetem Material bestehe aber die Gefahr, dass Aufzeichnungen der Realität getrübt werden.
Aufgrund der Datenlage und der Auswahlprozesse könnten sich auch bestimmte Tendenzen durchsetzen, in denen etwa Stereotypen und Voreingenommenheiten überwiegen. Und die Algorithmen selbst können eine ‚bias‘ haben, die sich verdeckt unhinterfragt verbreitet.
Das Autorenteam wendet sich nicht grundsätzlich gegen den Einsatz Künstlicher Intelligenz und nennt auch positive Beispiele. Die Technik könne helfen, die Identität von Menschen zu schützen, für die ihr Erscheinen in einem Dokumentarfilm ein Risiko darstellt. Und Geschichten, die übersehen oder absichtlich unterdrückt werden, könnten damit erzählt werden.
Die KI kann, oder kann bald, fotorealistische Bilder produzieren, die ununterscheidbar von Primärquellen sind. Deshalb sind Richtlinien, wie die APA sie aufgestellt hat, wichtig. Die Guidelines der APA können, so meinen die AutorInnen zu Recht, auch in anderen Bereichen anwendbar sein, wie z. B. Fiktionsfilme, Podcasts, Werbespots, Museumsausstellungen und andere.
Schlussfolgerungen: Die Diskussion des von APA aufgeworfenen Themas und seiner Analyse kann indirekt auch Haltungen in Frage stellen, nach denen das dokumentarische Verfahren angeblich die Realität ab-bildet und wie ein Spiegel wiedergäbe oder umgangssprachlich gesagt ‚einfängt‘. Medientheoretisch stärken die neuen Entwicklungen aber die Position, dass bei der Herstellung sich dokumentarische Bilder in ihrer Beziehung zur Realität in einer wichtigen Frage nicht wesentlich von inszenierten Bildern unterscheiden. Es geht um den anderen, wichtigeren Unterschied zwischen Wahrheit und Echtheit. Praktiker und Theoretiker wie auch die Betrachter kennen oder sollten den Unterschied zwischen echt und wahr berücksichtigen und nicht einfach nach der Filmgattung urteilen. Jedes Bild kann echt, aber unwahr, wahr und unecht oder wahr und echt sein! Das ist kein Privileg der Gattung Dokumentarfilm.
Ein Spielfilm kann ethischen Grundsätzen folgen und Wahrheiten genauso gut zum Ausdruck verhelfen. Und beim künstlerischen Experimentalfilm laufen Warnungen vor ‚falschen‘ KI-Bildern ganz ins Leere.
Die fundierte Analyse der APA zeigt indirekt, dass der Einsatz Künstlicher Intelligenz auch unsere Haltung und unser Verständnis von Film allgemein verändern wird.
Quelle
„Best Practices for Use of Generative AI in Documentaries, Archival Producers Alliance (APA), September 2024
Aufmerksam geworden durch eine Veröffentlichung auf: Short Verse (www.shortverse.com)
URL des Dokuments: PDF
[1] Documentary Explorations
Beitragsbild: Comparing physiques von thetropican @Creative Commons Attribution-NonCommercial-ShareAlike 3.0 License
Bild oben: Nachweis eines Fakes in einem Social-Media-Video über den Krieg in der Ukraine