Neue Anti-Filmpiraterie-Maßnahmen – epochaler Wandel des Internets

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Teil 1 Umstrittener Browser-Kopierschutz wird Standard

Symbolbild Browser-Kopierschutz

Anti-Piraterie-Maßnahmen als Browser-Extension © editor

 

Am 18. September 2017 hat das World Wide Web Consortium (W3C) nach jahrelangen Diskussionen und heftigem Widerstand von nicht-kommerziellen Internet-Organisationen mit knapper Mehrheit gegen einen Einspruch der Electronic Frontier Foundation beschlossen, dass der Kopierschutz-Algorithmus EME in allen Webbrowsern zum Standard wird. Diese Entscheidung wird die Verbreitung von Filmen im Internet, wie wir sie bisher kannten, massiv verändern.

Seit der Entwicklung von HTML5 und dem absehbaren Ende von Flash arbeiten Medienunternehmen und Filmanbieter an neuen Kontroll-Mechanismen, die direkt in die Browser-Architektur eingebaut ist. Und führende Browser-Hersteller wie Google, Microsoft und Apple sind bereits bei der Implementierung des Algorithmus und sogar die nicht-gewerbliche Mozilla-Organisation (Firefox) ist eingeknickt.

Die plattformübergreifende Browser-Erweiterung EME erlaubt über die gestreamten Daten lokal per Java-Script die Freigabe oder Sperre von Medieninhalten und die Kontrolle des Anwenderverhaltens. Im Unterschied zu früheren Digital Right Management (DRM) Maßnahmen, wird der neue Kopierschutz also nicht im Medienträger (zum Beispiel eine DVD oder BD) integriert, sondern präventiv ungefragt direkt beim User auf dessen eigenem Endgerät installiert – mit allen protokollierbaren, rechtlichen Folgen bei gewollten oder ungewollten Manipulationen an der Software, selbst wenn noch kein Verstoß gegen Nutzungsrechte vollzogen ist.

Die Entscheidung des W3C unter der Leitung seines Gründers und Internet-Gurus Tim Berners-Lee (CERN, Genf) führte zu einem Eklat und erstmals in der Geschichte des Konsortiums, das bisher von einer konsensualen Politik geprägt war, zu einem tiefen Riß zwischen Vertretern der Industrie und Vertretern offener Standards für ein offenes Internet. In der Folge ist die gemeinnützige Electronic Frontier Foundation (EFF), die für Bürgerrechte in der digitalen Welt eintritt und unter anderem auch für nützliche kostenlose Datenschutz-Programme (Privacy Badger, HTTPS Everywhere) bekannt ist, aus dem Konsortium ausgetreten.

In einem offenen Brief an das W3C  beklagte der Vertreter der Electronic Frontier Foundation (EFF) im W3C, Cory Doctorow, die seiner Meinung nach verheerenden Folgen für ein offenes Internet. Unter anderem »hinterlasse die Entscheidung eine unumkehrbare Angriffsfläche in Browsern, die von Milliarden von Menschen benutzt werden«. Sie gäbe Medienunternehmen die Macht jene zu verklagen oder einzuschüchtern, die Videos für andere kulturelle und gesellschaftlich nützliche Zwecke wiederverwenden.

Die Entscheidung beim W3C wurde maßgeblich von Unternehmen wie Google, Microsoft und Netflix, aber auch vom Kinoverband Motion Picture Association of America (MPAA), der erst im Laufe der EME-Diskussion dem Internet-Konsortium beigetreten ist, beeinflusst.

Während Doctorow vor allem die Nachteile für gesellschaftlich nützliche Umgehungen des Urheberrechts – wie etwa von behinderten Menschen oder öffentlichen Archiven – betont, sind Internetaktivisten deutlicher in ihrer Kritik und beklagen die Kolonisierung des Internets durch das Big Business. Einige Organisationen wollen gerichtlich gegen die Maßnahmen vorgehen.

Auch, wenn die Vereinheitlichung des Kopierschutzes durch den neuen Standard Vorteile hat, insofern er nutzerfreundlicher als der Einsatz je verschiedener firmenproprietärer Mechanismen von Netflix & Co ist, so haben sie auch technisch bedingte Nachteile. Unter anderem werden die CPUs in den Endgeräten der Verbraucher und die verfügbare Verbindungs-Bandbreite stärker belastet, was nicht wenige Menschen abhängen wird, die sich State of the Art nicht leisten können oder wollen. Außer diesen ‚Kollateralschäden‘ wird die Verfügbarkeit von Filmen im Bildungssektor stark eingeschränkt und wäre dies auch das Ende von kulturellen und sozialen Praktiken wie Mashups, Re-Mixes und Memes, falls die Strafverfolgungsmöglichkeiten, die EME ermöglicht, ausgeschöpft werden.

 

 

Info des W3C: https://www.w3.org/2016/03/EME-factsheet.htmlhttps://www.w3.org/2017/03/eme-accessibility.html

https://www.w3.org/2016/03/EME-factsheet.html

 

Teil 2
Im nächsten Teil wird es um die Diskussion einer neue EU-Richtlinie gehen, nach der alle Anbieter von Online-Videos zur Implementierung eines Upload-Filters gegen kopiergeschütztes Material verpflichtet werden sollen. Und um die Content-ID-Datenbank von YouTube, die im Endeffekt eine Art eigenes Google-Gesetz für Urheberrechte konstituiert.

 

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