Petition vom Verband Pro Short zum Kurzfilmpreis beim Schweizer Filmpreis

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Eine der InitiatorInnen und Vorstand von Pro Short Corina Schwingruber Ilić gewann 2019 den Schweizer Kurzfilmpreis mit ALL INCLUSIVE

Der Schweizer Kurzfilmverband Pro Short hat eine Petition für eine Erneuerung der Regularien für Kurzfilmpreis im Rahmen des Schweizer Filmpreises gestartet. Die bisherigen Bestimmungen für eine Anmeldung zum Kurzfilmpreis sind so restriktiv, dass im aktuellen Jahr nicht genügend Einreichungen (gefordert sind mindestens 10) die Bedingungen erfüllen konnten. So wird es 2020 keinen Schweizer Filmpreis für Kurzfilme geben.
Pro Short hatte bereits in der Vergangenheit das Bundesamt für Kultur (BAK) und Schweizer Filmakademie auf das Problem hingewiesen. In der aktuellen Petition fordert Pro Short eine definitive Anpassung der Festivalliste, die Teil der Rahmenbedingung für den Kurzfilmpreis ist, für die Ausgabe 2021 und eine Mitsprache in der insgesamten Überarbeitung der Festivalliste.

Weiterhin plädiert Pro Short für die Integration von Abschluss- und Schulfilmen in die Kategorie „Kurzfilm“. Denn Schulfilme, die keine Abschlussfilme sind, können sich momentan für keine der Kategorien des Schweizer Filmpreises qualifizieren, auch wenn sie die Bedingungen dafür erfüllen.

UnterstützerInnen – auch aus dem Ausland – sind herzlich eingeladen, die Petition zu unterschreiben und zu teilen.

 

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