Wichtige Neuerung im Einreichverfahren zum Deutschen Kurzfilmpreis

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Bis zum 15. Mai 2024 können Vorschläge für die diesjährige Auszeichnung Deutscher Kurzfilmpreis eingereicht werden.

 

Filmschaffende können ihre Filme ab sofort selbst einreichen. Die Einreichung muss jedoch durch zum Vorschlag berechtigte Stellen, wie Verbände, Festivals und Einrichtungen des deutschen Films, die früher zur Einreichung berechtigt waren, nachgewiesen werden!

 

Die Einreichung ist nur digital auf einem Bewerbungsportal möglich. Für die Registrierung im Portal ist eine Authentifizierung per Steuer-ID erforderlich. Der Nachweis kann über den Online-Ausweis oder ein ELSTER-Zertifikat des/der Einreicher/in erbracht werden.

Achtung: wer noch nicht auf dem ELSTER-Portal registriert ist, muss damit rechnen, dass eine Erstregistrierung bis zu zwei Wochen dauern kann.

 

URL Vergabeverfahren: https://www.deutscher-kurzfilmpreis.de/Webs/DKFP/bewerbung/bewerbung.html

 

Merkblatt (pdf): https://www.deutscher-kurzfilmpreis.de/SharedDocs/Downloads/DE/2024/2024-02-29-merkblatt-dkfp.pdf?__blob=publicationFile&v=3

Übersicht vorschlagsberechtigte Stellen (pdf): https://www.deutscher-kurzfilmpreis.de/SharedDocs/Downloads/DE/2024/2024-02-29-uebersicht-dkfp.pdf?__blob=publicationFile&v=3

 

Weitere Informationen und Kontakt: Stefanie Hasler, Tel: 030 18 681 43117 oder Sebastian Schmidt, Tel: 0228 99 681 13672 oder

per E-Mail an:  kurzfilmpreis@bkm.bund.de.