Aktualisierung: EU Anti-Piraterie- und Urheberrichtlinien erneut vertagt und an den Rat verwiesen

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Meme EU-Urheberrichtlinie CC-BY 2.0

Meme: EU-Richtlinien-Entwurf sieht Copyright-Filter vor @ rww CC-BY 2.0

Am 25. Januar hätte die bereits mehrfach vertagte Entscheidung im Rechtssauschuss des Europäischen Parlaments zu Maßnahmen gegen Online-Urheberrechtsverletzungen (Art. 13, Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt) fallen sollen. Dabei geht es um die Haftung der Diensteanbieter für Urheberrechtsverletzungen illegaler Inhalte ihrer Nutzer und die Pflicht zu Upload-Filtern, die Copyright-Verletzung in Bild und Ton bereits vor Veröffentlichung prüfen und blocken. Die Entscheidung im JURI-Ausschuss des Parlaments wurde nun auf Ende März verschoben.

 

Eine neue Entwicklungen gibt es jetzt durch die Veränderungen in der Ratspräsidentschaft. Da es auch im Europa-Rat keine Einigung gab, hat der neue bulgarische Ratspräsident das Thema mit eigenen Leitfragen an den Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten auf eine höhere Ebene gehoben. Die stark vereinfachenden Leitfragen begünstigen eine Verschärfung der Maßnahmen.

 

Im Rat stehen von 28 Ländern, laut Piratenabgeordnete Julia Reda, 6 Länder (BUL, F, I, P, ES, Zypern) voll hinter einer Verschärfung und nur 3 Länder (B, Estland, Malta) ablehnend gegenüber Upload-Filtern.

 

Im Parlament hingegen formierte sich eine fraktionsübergreifende Gruppe gegen Upload-Filter, die sich letzte Woche mit einem YouTube-Video „Stop censorhip machines!“ an die Öffentlichkeit wandte.

 

Wie bereits zuvor berichtet, verhindern die geplanten Maßnahmen gänzlich, die z.T. noch geduldete, Veröffentlichung künstlerischer Meme, Re-Mixe oder Mashups. Außerdem behindern sie finanzschwache Medien- und Diensteanbieter und die nichtkommerzielle Nutzung audiovisueller Medien durch Bildungseinrichtungen und Archive.

 

Aktualisierung (5.7.2018): Heute hat das Europäische Parlament abgelehnt den Vorschlag des Rechtsausschusses in einem sogenannten Trilog-Verfahren zu Verhandlungen mit Vertretern von Kommission und Mitgliedsstaaten durchzuwinken.

Dies bedeutet, dass der Gesetzesentwurf und seine Bestandteile vom Parlament selbst beraten wird (voraussichtlich im September 2018) – ein notwendiger erster Schritt, um umstrittene Regulierungen (Artikel 11 + 13) abzuwenden.

 

Weitere Informationen und Links siehe unser früherer Bericht: Neue Anti-Piraterie-Massnahmen Teil 2

 

 

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