Neue Corona-Verordnung erleichtert Einreise für Künstler

Symbolbild von Gordon-Johnson bei Pixabay cc

 

Mitte Juli forderte der Deutsche Kulturrat die Bundesregierung auf, bei der neuen Corona-Einreiseverordnung, den Kulturbereich dem Sport gleichzustellen. Dieser Vorschlag wurde zum großen Teil aufgegriffen. In der seit 1. August geltenden Verordnung gibt es eine Ausnahme bei der Einreise aus einem Hochrisikogebiet für nicht vollständig geimpfte Personen, »die zur künstlerischen Berufsausübung auf der Grundlage vertraglicher Verpflichtungen an künstlerischen oder kulturellen Produktions- oder Präsentationsprozessen teilnehmen«.

 

Diese Ausnahme betrifft die Pflicht zur sogenannten Absonderung (Quarantäne) und dürfte auch bei vielen FilmemacherInnen, Filmfestivals und anderen Filmveranstaltern für ein Aufatmen sorgen!

Die Ausnahme gilt jedoch nur für die Einreise aus Hochrisikogebieten und nicht für die Einreise aus Virusvariantengebieten. Geregelt wird die Ausnahme in § 6 Abs. 2 Ziff. 1e der Verordnung.

 

In einer Pressemitteilung des Deutschen Kulturrat sagte der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, dazu: »Die Veränderung der Einreiseverordnung ist eine wichtige Maßnahme um den internationalen Kulturaustausch wieder zu beleben. Leider wurde eine vollständige Gleichstellung mit dem Sport noch nicht erreicht. In der neuen Corona-Einreiseverordnung gibt es eine Ausnahme für Sportler aus Virusvariantengebieten, die aber nicht für Künstler gilt. Diese Gleichbehandlung sollte für Künstler noch nachgetragen werden«[1].

 

 

 

Coronavirus-Einreiseverordnung vom 30.07.2021  

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[1] „Neue Corona-Einreiseverordnung: Verbesserungen für Künstler erreicht“, Deutscher Kulturrat, 31.07.2021