Lockerungen für Dreharbeiten

 

Bis Mitte Mai waren in Deutschland überhaupt keine Dreharbeiten mit Filmteams möglich. Am 19. Mai veröffentlichte die zuständige Berufsgenossenschaft BG ETEM erstmals „SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandard – Empfehlungen für Filmproduktionen“. Die Empfehlungen erlaubten unter strengen Auflagen wieder Dreharbeiten mit Filmteams und DarstellerInnen.

 

Diese Woche wurden nun die Empfehlungen um eine „Handlungshilfe“ erweitert, die einige Erleichterungen gegenüber der bisherigen Regelung mit sich bringen. Statt der früheren Quarantäne wird jetzt eine „Schutzzeit“ empfohlen. Des weiteren beinhalten diese Lockerungen, kurz gefasst, folgende drei Schutzstufen:

 

1) am Set dürfen zwei Personen kurzzeitig den Mindestabstand unterschreiten, wenn sie sich nicht intensiver begegnen (Küssen, Umarmen).

 

2) wenn Personen ohne den Mindestabstand wahren zu können, länger Kontakt miteinander haben, sind zwei Corona-Tests pro Woche nötig.

 

3) bei engem oder intimen Kontakt müssten die betroffenen Personen fünf Tage in eine sogenannte „Schutzzeit“, in der sie nur kontrollierte Kontakte zu Anderen haben dürfen.

 

Die Änderungen gehen zurück auf ein medizinisch-epidemiologisches Gutachten, das im Auftrag der Produzentenallianz erstellt wurde unter Berücksichtigung von Schutzvorschlägen der Initiative WirSind1Team.

 

Laut Produzentenallianz ist die Handlungshilfe der BG ETEM »ein komplexes und nicht immer leicht verständliches Werk«. Der Verband bietet deshalb zwei Videokonferenzen für Fragen und Antworten an, die voraussichtlich am 28.7. und am 4.8. angeboten werden.

 

 

Aktualisierte Handlungshilfe der BG ETEM (Stand 21.07.2020)

Zum Vergleich die Handlungshilfe vom 15.05.2020

Weitere Informationen: Newsportal der Allianz Deutscher Produzenten – Film & Fernsehen e.V.

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