GEMA-Gebührenerhöhung für Tonfilmvorführungen – Tipps für Veranstaltungen außerhalb von Kinos

Startseite der GEMA, Browser-Screenshot vom 22.04.2019

Die GEMA überarbeitet seit Herbst 2018 alle Tarife für Musiknutzung. Die Folge sind zum Teil drastische Gebührenerhöhungen, die mit dem hohen Verwaltungsaufwand insbesondere bei Einzelmeldungen begründet werden. So wurde der Mindestsatz im Tarif T (Wiedergabe von Werken bei einzelnen Filmvorführungen außerhalb von Filmtheatern) von bislang ca. 10 € auf 24,10 € zzgl. MwSt. erhöht.

 

Der Tarif T ist zum Beispiel bei Kurzfilmveranstaltungen – wie etwa zum Kurzfilmtag – in sozio-kulturellen Zentren, Kneipen oder Cafés und Pop-up-Kinos in fremden Räumen oder Leerständen fällig. Dabei muss jeder einzelne Filmtitel gemeldet und die Einwilligung der GEMA vor Beginn der Veranstaltung eingeholt worden sein.

 

Für Veranstalter, die regelmäßig Filmvorführungen außerhalb von Kinos organisieren, ist unter Umständen der Tarif T-R günstiger. Hier gibt es pauschale Vergütungssätze, die nach der Größe des Veranstaltungsraums und nach Veranstaltungszeiträumen (monatlich, vierteljährlich, jährlich) gestaffelt sind.

 

Achtung: Im Tarif T gibt es Nachlässe für Veranstaltungen mit religöser, kultureller oder sozialer Zweckbestimmung. Solche Filmvorführungen erhalten, wenn sie keine wirtschaftlichen Ziele verfolgen, einen Nachlass von 15%.

 

In beiden Tarifen gibt es die Option für einen zusätzlichen Gebührennachlass: Mitglieder von Organisationen, die mit der GEMA einen Gesamtvertrag geschlossen haben, erhalten nämlich Rabatte bis zu 20%.

 

Zu diesen Organisationen gehört auch der Bundesverband Jugend und Film (BJF). Mitglieder hatten sich beschwert, weil jetzt die GEMA-Vergütungen fast so viel kosten, wie die Ausleihe eines Films aus dem BJF-Repertoire. Der BJF handelte sofort und vor einigen Tagen wurde der Abschluss eines solchen Rahmenvertrags bekannt gegeben. Bei Ausschöpfung aller Vorteile betragen die Vergütungen jetzt Brutto statt 24,79 € nur noch 17,54 €.

 

Das heißt, unter Umständen lohnt sich der Beitritt zu einer Organisation mit GEMA-Gesamtvertrag. Und noch ein Tipp: in vielen Fällen werden Kurzfilmprogramme außerhalb von Filmtheatern mit Kooperationspartnern organisiert, die vielleicht schon einen Gesamtvertrag haben und bereit sind die Meldung zu übernehmen. Die Liste der Gesamtverträge kann man auf der Website der GEMA einsehen (s. Link unten). Zu den Organisationen gehören unter anderen einzelne Gewerkschaften, Kirchen, Parteien, Sozialverbände und manche Kommunen oder deren Spitzenverbände.

 

 

Info GEMA Tarif T

Info GEMA Tarif T-R

Liste der GEMA-Gesamtvertragspartner

Quelle: Meldung des BJF GEMA-Gesamtvertrag für BJF-Mitglieder