Kurzfilm im neuen Filmförderungsgesetz

Am 3. Juni wurde im Bundestag in erster Lesung über den Regierungsentwurf des Filmförderungsgesetzes (FFG) beraten. Auch für den Kurzfilm hat der Entwurf des Gesetzes, das im Januar 2017 in Kraft treten soll, einige wichtige Neuerungen verzeichnet.

Kulturstaatsministerin Monika Grütters sprach in ihrer Rede erneut als große Anhängerin des Kurzfilms:

„Damit künstlerische und wirtschaftliche Wagnisse auch in Zukunft möglich bleiben, sieht der Regierungsentwurf des Filmförderungsgesetzes unter anderem vor, ein hohes Niveau des Abgabeaufkommens zu sichern, die Filmförderung effizienter zu machen, die Drehbuchförderung deutlich auszubauen, die Leistung der Produzenten noch stärker zu honorieren, Kinos als Kulturorte vor allem in der Fläche, also jenseits der Metropolen, zu stärken und – daran hänge ich sehr – Kurzfilme mehr als bisher zu fördern.“

Die geplanten Änderungen für die Längendefinition im FFG kündigte sie wie folgt an:

„Ein weiterer Punkt ist die Förderung des Kurzfilms. Von seiner kompositionellen Raffinesse, von den anspruchsvollen Dramaturgien, von der knappen, präzisen Erzählweise – das sind die Charakteristika eines Kurzfilms – profitiert die Filmkunst insgesamt. Deshalb sieht die FFG-Novelle vor, dass künftig auch Kurzfilme von unter einer Minute und bis zu 30 Minuten – das war bisher die Eingrenzung – Fördermittel bekommen können. Es wäre doch zu schade, Experimentierfreude in ein zu starkes Minutenkorsett zu zwingen. Deshalb weiten wir die Kurzfilmförderung deutlich aus.“

Die komplette Rede zum neuen FFG unter:

www.bundesregierung.de