FFA-Referenz-Kurzfilmförderung 2017/2018

Report
BÄR © Pascal Flörks

Der BÄR sammelte die meisten Referenzpunkte (75) für die FFA-Kurzfilmförderung 2017 © Pascal Flörks

In Deutschland ist die bedeutendste Kurzfilmförderung – bezogen auf die Fördersumme – die Referenz-Kurzfilmförderung der Filmförderanstalt FFA. Im Unterschied zu Projektförderungen (z.B. der Länder) und Preisgeldern werden bei der FFA neue Kurzfilme nach einem Referenzpunktesystem gefördert.

Teilnahmeberechtigt sind Filme mit einer Vorführdauer bis 30 Minuten. Wichtigste Voraussetzung für die FFA-Kurzfilmförderung ist, dass der Film neben der Bescheinigung der Freiwilligen Selbstkontrolle (FSK) mindestens 15 Referenzpunkte erreicht hat. Die Referenzpunktzahl wird aus Preisen und dem Erfolg bei international und national bedeutsamen Festivals ermittelt (siehe PDF-Festivalliste Stand 1. Februar 2017). In Deutschland bringen zur Zeit Preise bei folgenden Festivals je 10 Punkte: Berlinale, interfilm Berlin, Schlingel Chemnitz, Filmfest Dresden, Kurzfilmfestival Hamburg, Kasseler Dokfest, DOK Leipzig, Kurzfilmtage Oberhausen, EMAF Osnabrück und beim Trickfilmfestival Stuttgart.

 

Weitere Referenzpunkte ergeben sich durch eine Auszeichnung mit dem Prädikat „besonders wertvoll“ der Deutschen Film- und  Medienbewertung (FBW) und dem Deutschen Kurzfilmpreis (je 10 Punkte), dem Friedrich-Wilhelm-Murnau-Kurzfilmpreis oder dem FFA-Kurzfilmpreis „Short Tiger“ (jeweils 5 Punkte). Die Referenzpunkte müssen innerhalb von zwei Jahren nach Fertigstellung des Films gesammelt werden.

 

Antragsberechtigt ist der Hersteller des Kurzfilms. Die Förderungen werden einmal jährlich, spätestens Ende März, zuerkannt. Die Fördermittel können für die Entwicklung und Produktion eines neuen Kurz- oder Langfilms genutzt werden. Nach Anerkennung erfolgt die Auszahlung in drei Raten (davon 50% bei Drehbeginn).

 

Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Anzahl der teilnehmenden Filme und des jährlich zur Verfügung stehenden Budgets. Im Jahr 2017 wurde die Förderung von 50 Herstellern beantragt. Die Gesamtfördersumme betrug 661.046 €. Die höchsten Fördersummen erhielten Anna Matacz für den Animationsfilm THE PRESENT von Jacob Frey (60 Punkte, 31.922 €), Max Mönch und Alexander Lahl für KAPUTT (67,5 Punkte, 35.912 €), Florian Grolig für IN THE DISTANCE (67,5 Punkte, 35.912 €) und Pascal Flörks für den Kurzfilm BÄR (75 Punkte, 39.902 €).

 

Da die Gesamtfördersumme ‚gedeckelt‘ ist, erhöhen oder verringern sich die Referenzmittel pro Film proportional abhängig von der Gesamtzahl der Antragsteller und den erreichten Referenzpunkten im jeweiligen Jahr. Filme mit mehr als 40 Referenzpunkten werden bevorzugt (Multiplikation mit 1,5).

 

Produzenten und Verleiher, die in diesem Jahr Referenzmittel für Filme mit Fertigstellungsjahr 2016-2017 beantragen wollen, müssen ihre Unterlagen bis zum 31. Januar 2018 bei der FFA eingereicht haben.  Anträge, die der FFA zu diesem Termin nicht vorliegen, können dann erst wieder im nächsten Jahr bei der Ausschüttung der Referenzmittel 2019 berücksichtigt werden.

 

 

Info: http://www.ffa.de/foerderbereiche-kurzfilm-1.html