Europäische Medienförderung

Report

Neue Fragen an die europäische Medienförderung

In unserem Artikel vom September 2009 über die europäische MEDIA-Förderung hatten wir auch die Filmfestivalförderung erwähnt. In diesem Zusammenhang hatten wir auf Regelungen zur Bevorzugung europäische Filme hingewiesen, die zur Folge haben, dass Festivals mit einer internationalen Ausrichtung nur in den Genuss einer Förderung kommen können, wenn sie weniger als 30% der Programmzeit für außereuropäische Filme zur Verfügung stellen.

Ein aufmerksamer Leser hat uns nun auf neuerliche Änderungen im Reglement aufmerksam gemacht, die insbesondere auch Kurzfilmfestivals nachteilig betreffen könnten.

Im Aufruf 18/2007 für Festivals in der Periode vom 1.5.2008 bis 30.04.2009 waren in der Definition der förderungswürdigen audio-visuellen Festivals ausdrücklich Ereignisse genannt, die unter anderem „šshort length films‘ programmieren.

Die Liste der auf dieser Grundlage geförderten Filmfestivals bestätigt dies, insofern unter anderem folgende Kurzfilmfestivals Zuschüsse erhielten: Circuito Off (Venedig), Krakow Film Festival, Uppsala International Short Film Festival, Internationales Kurzfilmfestival Hamburg, Tampere Film Festival, Interfilm (Berlin), Festival du Court métrage (Bruxelles) und das Filmfest Dresden.

Der Passus „šshort length film“˜ ist im Positivkatalog der Förderbestimmungen in den neueren Reglements aber seit 2008 entfallen! In der aktuellsten Ausschreibung zur Förderung audiovisueller Festivals gibt es nun noch eine weitere kleine, aber möglicherweise viel weitreichendere Änderung in der Formulierung der Förderkriterien. Und zwar ebenfalls im Paragraph 5.3., der ausdrücklich auch nichtförderungsfähige Maßnahmen definiert.

Wie bisher werden Festivals nicht als förderungswürdig anerkannt, die sich überwiegend dem Werbefilm, Musikvideos oder Videospielen widmen. Im „Call for Proposals 23/2009“ für Festivals vom Mai 2010 bis April 2011 wurde diese Reihe unerwünschter Filmformen nochmals ergänzt. Neu eingefügt wurden – neben Mobiltelefonfilmen – jetzt auch sogenannte „šnon-narrative artistic works‘!

Vielleicht sollten wir lieber nicht fragen, was mit non-narrativen künstlerischen Arbeiten gemeint ist – in der Hoffnung, dass die Autoren mit dieser Regelung etwas anderes beabsichtigt haben. Zumindest ein filmwissenschaftlich oder filmhistorisch einigermaßen versierter Leser dieser Richtlinie, muss aber vermuten, dass auf jeden Fall Dokumentarfilme sowie fast alle Experimentalfilme und weite Teile der Medien- und Videokunst gemeint sind. Damit wären wohl Festivals, die sich dem überwiegenden Teil der gesamten zeitgenössischen Film- und Medienproduktion widmen, ausgeschlossen. Ist das ernst gemeint?

Wie unter diesen Vorbehalten, die an anderer Stelle („Award Criteria“) genannten Beurteilungskriterien wie etwa „the innovative aspect of actions“ oder „diversity of genre“ erfüllt werden sollen, bleibt rätselhaft.

Die erste Ausschreibungsrunde nach diesem neuen Reglement endete am 27. November 2009 für Festivals vom 1. Mai bis 31. Oktober 2010. Die nächste Deadline für die darauf folgende Periode ist der 30. April 2011. Bald werden wir also mehr wissen!

rww

Link zu den Förderinformationen: http://ec.europa.eu/information_society/media/festiv/forms/index_en.htm

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