Produktionsrealität vs. Gesetz – Deutscher Kurzfilm in Zahlen

Analyse

Die letzte umfangreiche Studie zum deutschen Kurzfilm1  erschien 2006 und bezog sich auf Filme aus den Jahren 2003 und 2004. Damals wurden in Deutschland pro Jahr ca. 2.000 Kurzfilme produziert. Bei der aktuellen Analyse hat sich gezeigt, dass es inzwischen über 2.500 Kurzfilme pro Jahr sind – eine Zunahme von 25% innerhalb von zehn Jahren.

Untersucht wurden hier Produktionen in Bezug auf Kategorie, Länge und Sprache, Kriterien, die zum Teil bei der Vergabe von Fördermitteln eine ausschlaggebende Rolle spielen. Grundlage dafür bildeten die Einreichungen für die Festivaljahrgänge 2012 bis 2014 folgender Festivals: Filmfest Dresden, interfilm Berlin, Internationale Kurzfilmtage Oberhausen, Internationales Kurzfilmfestival Hamburg und Regensburger Kurzfilmwoche. Herangezogen wurden sämtliche zu den genannten Festivals eingereichte deutsche Produktionen und Koproduktionen. Dabei sind die fast 13.000 Datensätze dahingehend „bereinigt“ worden, dass Filme, die auf mehreren dieser Festivals eingereicht worden sind, nur einmal gezählt wurden. Daraus resultierten knapp über siebentausend Filme, die zur Auswertung herangezogen wurden.

Die Einreichungen bei den o. a. Festivals weisen pro Produktionsjahr etwas mehr als 2.300 verschiedene Filme auf. Dazurechnen muss man weitere Filme, die nur auf kleineren und regionalen Festivals eingereicht und gezeigt wurden, ebenso auf so genannten Genrefestivals (z. B. Fantasyfestivals). Zusammen ergeben sie die zuvor bereits erwähnten 2.500 Kurzfilme. Nicht dazugerechnet werden Werbefilme, Imagefilme oder auch YouTube-Spaßfilmchen.

Die Ergebnisse der Untersuchung erheben nicht den Anspruch einer wissenschaftlichen Arbeit. Die Daten der verschiedenen Festivals waren mitunter schwer vergleichbar, beispielsweise die Angaben der Kategorien. Trotz nachträglicher Recherchen musste eine Reihe von Filmen deshalb hier unberücksichtigt bleiben. Auch die Angaben zu den Sprachen der Filme waren nicht überall vollständig, so dass bei der Berechnung der prozentualen Anteile der Sprachfassungen nur etwas mehr als 4.600 Filme herangezogen werden konnten.

Insgesamt bieten die erhaltenen Zahlen aber auf jeden Fall einige interessante Fakten zum Kurzfilm in Deutschland und lassen Entwicklungen und Tendenzen hinsichtlich Kategorie, Filmlänge und Sprachfassung erkennen.

 

Filmkategorien

Anteil der Kategorien

 

Unter Berücksichtigung der beschriebenen Schwachstellen des Erhebungsverfahrens lässt sich feststellen, dass es bei den Filmkategorien kaum Veränderungen gegenüber 2004 gibt. Viel interessanter ist der Vergleich der Zahlen der Kategorien aller eingereichten Filme mit denen, die schließlich in den Hauptwettbewerben2 liefen. Während der Anteil der Spiel- und Dokumentarfilme in den Wettbewerben geringer ist als der in den Einreichungen, ist der Anteil der Animationsfilme in den Wettbewerben (30%) bedeutend höher als der unter allen Einreichungen (13%). Auch Experimentalfilme sind in den Wettbewerben etwas stärker vertreten als unter den Einreichungen. Da bei den untersuchten Festivals kein reines Animations- oder Experimentalfilmfestival vertreten ist, zeugt dieser hohe Anteil der Kategorien in den Wettbewerben von der hohen Qualität gerade der Animations- und auch Experimentalfilme in Deutschland. Gerade diese Filme blicken auf eine lange Tradition zurück und genießen auch international ein hohes Ansehen.

 

Laufzeit

Mehr als 72 % der Filme haben eine Laufzeit von bis zu 15 Minuten. Dies sind etwas weniger als bei der letzten Erhebung. Die Gruppe der Filme bis fünf Minuten ist immer noch die Größte (33%), auch wenn ihre Zahl ebenso etwas zurückgegangen ist. Noch immer sind mehr als die Hälfte aller Filme kürzer als zehn Minuten (55%, gegenüber 61 % 2004). Auf 28% erhöht hat sich die Anzahl der Filme mit einer Laufzeit über 15 Minuten (2004: 23%).

 

Verteilung der Laufzeiten

 

Interessant ist hier vielleicht noch ein Blick auf die Längen der Filme, die dann letztendlich für die Hauptwettbewerbe der Festivals ausgewählt wurden: Der Anteil der Filme unter 15 Minuten insgesamt verändert sich nicht, aber es laufen bedeutend weniger der ganz kurzen Filme bis 5 Minuten (22%), wahrscheinlich auch deshalb, weil in den Hauptwettbewerben kaum Musikvideos gezeigt werden. Die Filme mit einer Laufzeit zwischen 16 und 30 Minuten sind dagegen in den Wettbewerben zahlenmäßig stärker vertreten als ihr Anteil an den Einreichungen.

Angesichts der Diskussionen über immer länger werdende Filme und dem Stöhnen darüber, ist diese Steigerung aber nicht so stark ausgefallen, wie sie gemeinhin von der Branche wahrgenommen wird. Wenn man auf die Wettbewerbsteilnahmen schaut, scheinen die langen Kurzfilme sogar qualitativ zugelegt zu haben, da sie trotz ihrer für die Programmgestalter oft problematischen Länge doch so häufig vertreten sind.

Aber diese Zahlen zeigen einmal mehr, dass die Definition des Kurzfilms im FFG (nämlich max.15 Minuten) weder der Produktionsrealität noch den Einreichkriterien und der Aufführungspraxis der nationalen sowie internationalen Kurzfilmfestivals entspricht. Die meisten der nationalen Festivals auf der derzeit für den Kurzfilm gültigen Festivalliste3 akzeptieren Filme bis 30 Minuten, die Internationalen Kurzfilmtage Oberhausen bis 45 Minuten. Fast alle internationalen Festivals weisen in den Kriterien Laufzeiten bis 30, 40 oder 60 Minuten aus. Bei den Kurzfilmpreisen reicht die Spanne von bis zu fünf Minuten beim Short Tiger Kurzfilmpreis bis 40 Minuten beim Oscar / Studentenoscar. Selbst beim Deutschen Kurzfilmpreis gelten Laufzeiten bis 30 Minuten. Andere europäische Filmförderer und -institute definieren den Kurzfilm überwiegend als einen Film mit einer Laufzeit bis 60 Minuten.

 

Sprache

21% der untersuchten Filme kommen ohne Sprache aus, 62%, also fast zwei Drittel, haben deutschen Dialoge bzw. Off-Stimmen. Für 11% der Filme sind englische Dialoge angegeben und die restlichen 6% teilen sich über 50 (!) verschiedene Sprachen – von Albanisch bis Yoruba.

2012-2014 Anteil Sprachfassungen an allen deutschen Kurzfilmen

 

Der doch recht hohe Anteil der deutschsprachigen Filme mag vielleicht überraschen, nichts desto trotz haben 17% der Filme einen „Nicht-Deutschen-Dialog“. Dies ist für die Festivalorganisatoren ebenso wie für das Publikum völlig unerheblich, zumal die Filme meist sogar mit deutschen Untertiteln gezeigt werden. Aber die Filmemacher werden deshalb teilweise von der Filmförderung ausgeschlossen.

Das deutsche Filmförderungsgesetz (FFG) schreibt nämlich zwingend eine deutsche Sprachfassung (Original- oder Synchronfassung) als Zugangsvoraussetzung für die Förderung vor, deutsche Untertitel reichen nicht aus. Die AG Kurzfilm kritisiert diese Anforderung seit Jahren. Der Zwang, sich ausschließlich in Deutsch künstlerisch zu äußern, ist für die inhaltliche wie ästhetische Weiterentwicklung des gesamten deutschen Films, insbesondere aber für den Kurzfilm, eine gravierende Einschränkung, die zudem vollkommen an der Realität vorbei geht. Die Gesellschaft in Deutschland hat sich komplett gewandelt, Migration, das Zusammenwachsen Europas und die daraus erwachsenden Folgen haben ihre Spuren hinterlassen. Deutschland ist und soll ein offenes Land sein, Künstler aus aller Welt bereichern unsere Kulturlandschaft. 9% aller deutschen Filme sind Koproduktionen, von den für die Hauptwettbewerbe der o. g. Festivals ausgewählten Filmen sind es sogar 13%. All dies muss sich auch im FFG widerspiegeln.

 

2012-2014 Anteil Sprachfassungen an dt. Filmen in Hauptwettbewerben

 

Synchronisation ändert zudem häufig den Gesamtcharakter eines Films und ist somit ein gravierender Eingriff in die künstlerische Freiheit. Sprache ist ein essentieller Bestandteil des Filmes – und oft das Ausdrucksmittel, die die eigentliche Botschaft des Films transportiert. In vielen Filmen spielen kulturelle und sprachliche Assoziationen eine große Rolle, die sich aber oft nicht übersetzen lassen, ebenso Dialekte oder Wortspiele. Zudem ist die Stimme eines der wichtigsten Werkzeuge eines Schauspielers bzw. Sprechers. Die Kunstform Film sollte immer so präsentiert und rezipiert werden können, wie sie erschaffen und für das Publikum vorgesehen wurde.

 

1“Kurzfilm in Deutschland – Studie zur Situation des kurzen Films“ (http://cdn.ag-kurzfilm.de/kurzfilmstudie.pdf)

2Gemeint sind die Wettbewerbe, die in der Festivalliste für die Referenzförderung lt. FFG aufgeführt sind (D.7 RL Kurzfilm)

3Ebd.

 

Jutta Wille  hat Betriebswirtschaft studiert und war als Aufnahmeleiterin bei diversen Filmproduktionen tätig. Für die AG Kurzfilm arbeitet sie seit 2003, seit 2013 ist sie eine der Geschäftsführerinnen des Bundesverbands.

Dieser Artikel wurde zuerst veröffentlicht in:„SHORT report #6“, Hg. AG Kurzfilm, Dresden November 2014. Der aktuelle „SHORT report“ kann als Printversion über die AG Kurzfilm bestellt werden oder auf www.ag-kurzfilm.de  heruntergeladen werden.