FFA-Förderung der Aufführung von Kurzfilmen im Kino – Neuigkeiten

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Die Filmförderungsanstalt (kurz FFA) hat im Oktober die Regeln bezüglich der Einreichfristen von Anträgen zur Förderung von Kurzfilmen im Kino geändert. Bisher mussten die Anträge vierzehn Tage vor den Terminen der Entscheidungs-Sitzungen, die dreimal im Jahr stattfinden, eingetroffen sein. Nach der neuen Regelung können ab sofort Anträge laufend eingereicht werden und werden in der Regel zeitnah vom Vorstand der FFA entschieden.

 

Aus Anlass der Aufhebung der Einreichfristen hier Informationen über die Form und Art der Förderung: Unterschieden wird zwischen der Aufführung von Kurzfilmen als Vorfilm und Aufführungen von Kurzfilmen in Kurzfilmprogrammen.

Für beide Fördervarianten werden belegte Kosten für die Filmmieten, die Werbung und den Transport der Filme anerkannt. Für die Förderung von „originären Kurzfilmprogrammen“ werden außerdem Kuratierungs- und Moderationskosten anerkannt. Die Berechnung des möglichen Zuschusses bemisst sich an den anerkannten Netto-Gesamtkosten, von denen bis zu 80% förderungsfähig sind. Die maximale Förderungshilfe beträgt 2.000 €.

Die Anträge können online gestellt werden. In der Kostenaufstellung müssen die Filmmieten durch einen Kostenvoranschlag des Verleihers belegt werden. Dies sind zum Beispiel Kostenvoranschläge für Kurzfilm-Abos, wie sie vom KurzFilmVerleih Hamburg oder dem interfilm-Verleih Berlin angeboten werden.

Den Anträgen zur Förderung von Kurzfilmprogrammen müssen zusätzlich Erläuterungen der geplanten Maßnahme (Filmtitel, Filmreihe, Termine) und Kostenvoranschläge für Versand- und spezielle Werbekosten beigefügt werden. Pro Leinwand können bis zu drei Anträge im Jahr gestellt werden.

 

Ansprechpartnerin für Fragen zur Förderung von Kurzfilmen im Kino bei der FFA ist Frau Katja Brück (Tel. 030 27577-315, brueck@ffa.de). Unter der unten angegebenen URL gibt es ausführliche Informationen zur Antragsstellung als PDF in der Rubrik FAQ und einen Link zum Online-Antrag, für den sich Kinos, die Meldungen zur Filmabgabe erstellen, mit ihrer FFA-Zugangsnummer einloggen können.

 

URL: http://www.ffa.de/foerderbereiche-kinos-1.html