
Ende März 2007 reichte die American Civil Liberties Union von Michigan (ACLU) eine Klage gegen den Michigan Council for Arts and Affairs (MCACA) ein, um das Ann Arbor Film Festival in einer seit einem Jahr andauernden Förderkontroverse zu unterstützen. Dem Festival wurde 2006 die öffentliche Förderung des Staates Michigan entzogen. Hintergrund waren Proteste gegen die Aufführung von Filmen, die als unmoralisch bezeichnet wurden und damit gegen die Förderrichtlinien verstießen. Laut Klageschrift der ACLU sind nicht nur die Einwände gegen die Filme ungerechtfertigt, sondern seien außerdem die Richtlinien nicht mit Artikel 1 der Verfassung (Freedom of Speech) vereinbar.
Mit der grundsätzlichen Zielrichtung, die Förderrichtlinien zu ändern, deckt sich die Beschwerde der ACLU mit der Strategie des Ann Arbor Film Festivals. Der Entzug der Förderung ging nicht auf die Initiative des MCACA zurück, sondern auf eine öffentliche Kampagne, mit der die staatliche Einrichtung und die Kulturförderung insgesamt unter Druck gesetzt werden sollen.
Möglich ist dies durch einen noch recht jungen Passus in den Förderrichtlinien. Demnach darf das MCACA keine Kunst fördern, die folgende Darstellungen enthält: „depictions of flag desecration“, „displays of sex acts“ und „displays of human wastes on religious symbols“. Diese Einschränkungen hinderten in den letzten zehn Jahren nicht die Förderung des Filmfestivals. Doch im März 2006 hat eine private Organisation im Rahmen einer steuerpolitischen Kampagne das Ann Arbor Film Festival öffentlich angegriffen. Eigentlicher Anlass dieser Kampagne war ein Vorschlag den Kulturetat zu erhöhen. In einem Pamphlet des Mackinac Center for Public Policy, das sich grundsätzlich gegen die Förderung von Kunst und Kultur mit Steuergeldern wendet, wurde das Ann Arbor Filmfestival als Negativbeispiel angeführt. Als Beleg wurde die Vorführung einer Reihe von Filmen im Rahmen des Festivalprogramms genannt, die ‚pornographisch’ seien. Daraufhin entzog der MCACA dem Festival eine bereits bewilligte Förderung in Höhe von $13,600.
Zu den als obszön bezeichneten Filmen gehört unter anderem „Boobie Girl“ – ein Zeichentrickfilm, in dem es um die Nöte eines Teenagers mit der Größe seiner Brüste geht und der schon insofern völlig unverdächtig ist, als er sowohl einen Studenten-Oscar und einen Emmy Award erhielt! Außerdem seien, in anderen Filmen des Festivals, unzulässigerweise ‚sex acts’ zu sehen gewesen.
Ob dies zutrifft und wie es dann zu bewerten sei, ist aber ebenso unbedeutend wie es auch keine Rolle spielt, ob die Wortführer der Kampagne die betreffenden Filme überhaupt gesehen haben – was bezweifelt wird. Denn, zu einer kritischen fachlichen oder gar ästhetischen Auseinandersetzung wären sie ohnehin nicht in der Lage. Auch könnte eine Diskussion über die Filme weder jetzt noch in Zukunft eine solch infame Instrumentalisierung für andere politische Zwecke verhindern.
Wie so oft, ging es eben bei dieser Kampagne letztlich nicht um die kritische Auseinandersetzung mit einzelnen Kunstwerken, sondern um die populistische Desavouiering von Kunst im Allgemeinen und die Verhinderung öffentlicher Kulturförderung im Besonderen.
Das Ann Arbor Film Festival ist immerhin ein seit Jahrzehnten international renommiertes Festival für den unabhängigen und experimentellen Film. Es ist das älteste seiner Art in den Vereinigten Staaten. Das fünfundvierzigste Festival fand im März 2007 ohne die Förderung des Staates Michigan statt. Die Kontroverse über die Förderpolitik wurde jedoch in Diskussionen und Programmen wie „Banned in Michigan“ offensiv aufgegriffen. Bis eine Änderung der Förderrichtlinien durchgesetzt ist, beabsichtigt das Festival keinen Antrag zu stellen.
URL des Festivals: www.aafilmfest.org
URL des Mackinac-Pamphlets: http://www.educationreport.org/article.aspx?ID=7663