Ende 2001 veröffentlichte der Staatsminister für Angelegenheiten der Kultur und der Medien in Deutschland, Prof. Dr. Julian Nida-Rümelin, ein "Filmpolitisches Konzept", in dem er Vorschläge zur Reform der Filmförderung und zur Aufwertung des deutschen Films als Kulturgut zur Diskussion stellt. Mit diesem Papier wird erfreulicherweise zum ersten Mal in der Bundesrepublik Deutschland von einem Bundesminister explizit die kulturelle Bedeutung des Films gewürdigt...
Das Konzept des Staatsministers nimmt auch Bezug auf den Kurzfilm und seine Förderung. Die Einladung des Staatsministers sich zu seinen Vorschlägen zu äußern und diese öffentlich zu diskutieren ist ein willkommener Anlass, um an dieser Stelle einen Aspekt der deutschen Förderpraxis, nämlich die Fixierung auf den Kurzfilm als Kinovorfilm, herauszugreifen und näher zu betrachten.
Kurzfilmförderung des Bundes
Während noch Ende 1994 das damals für Produktionsförderung zuständige Bundesministerium des Inneren ein Diskussionspapier vorlegte, in dem vorgeschlagen wurde, die Förderung von Kurzfilmprojekten einzustellen, ist, nach zwischenzeitlichem Rückgang, das Engagements des Bundes bei der Förderung des Kurzfilms erfreulicherweise wieder gewachsen. Im Jahr 2000 standen insgesamt etwa 2,1 Millionen DM (1,07 Mio Euro) für die Kurzfilmförderung zur Verfügung und im Jahr 2001 war es sogar etwas mehr. Zur besseren Einschätzung der Dimension: Die Förderung des Bundes beträgt etwa 30% der gesamten Kurzfilmförderung in Deutschland.
Anders als die Länderförderungen, und insbesondere im Unterschied zu explizit kulturell definierten Filmförderungen einzelner Bundesländer, war und ist, auch nach Einrichtung des BKM, die Förderung des Bundes stärker an filmwirtschaftlichen Gesichtspunkten orientiert. Mit filmwirtschaftlicher Orientierung ist hier sowohl die Fördermethodik als auch die inhaltliche Förderabsicht gemeint, die auf das Abspiel in gewerblichen Kinos zielt.
Die Kurzfilmförderung des Bundes besteht im Wesentlichen aus der Produktionsförderung und der Vergabe von Filmpreisen. Den größten Teil der Mittel steuert die Filmförderungsanstalt (FFA) für die Produktion von Kurzfilmen bei. Im Jahr 2002 neu hinzugekommen ist der Kurzfilmpreis "Short Tiger Award". Die Förderung der FFA wird durch die Filmabgabe der Kinos und Zuführungen der Rundfunkanstalten finanziert. Grundlage der FFA-Förderung ist das Filmförderungsgesetz, dessen Novellierung ansteht.
Die zweite Säule ist die Produktionsförderung und die Vergabe des Deutschen Kurzfilmpreises aus dem Kulturetat des BKM.
Allen Maßnahmen auf Bundesebene ist gemeinsam, dass sie den sogenannten kinotauglichen Kurzfilm bevorzugen. Dies ist in den jeweiligen Richtlinien und Ausschreibungskriterien, die förderungswürdige Kurzfilme definieren, verankert.
Max 15"/7" – Der Kurzfilm nach Fördermaß
Was ein Kurzfilm ist und wie lange ein Kurzfilm sein darf, das definieren Paragrafen – zumindest für eine Produktion, die eine Förderung des Bundes beanspruchen möchte: Sowohl nach den Richtlinien der Filmförderungsanstalt als auch nach denen des Deutschen Kurzfilmpreises darf ein Kurzfilm eine Vorführdauer von höchstens 15 Minuten haben. Seit letztem Jahr gibt es beim Deutschen Kurzfilmpreis auch noch die zusätzliche Kategorie des "kurzen" Kurzfilms, der maximal 7 Minuten lang sein darf. Da sich der Preis als Filmförder-Prämie versteht, dürfen die Geldprämien wiederum nur für die Produktion eines Max-15- oder Max-7-Kurzfilm verwendet werden ... damit dreht sich das Filmförder-Karussell im Kreis!
Die Geschichte der bisherigen Förderentscheidungen zeigt, dass nur ein recht kleiner Kreis von Produzenten und Filmemachern die Bundesförderung in Anspruch nehmen kann. Umgekehrt haben mehr als 80% aller in Deutschland geförderten Kurzfilme, die – und dies sei als Qualitätskriterium genannt – eine Festivaleinladung erhielten, keine Förderung des Bundes erhalten.
Die Laufzeiten-Beschränkung beruht auf dem zweifellos richtigen Argument, dass nur kurze Kurzfilme als Vorfilme im Kino geeignet sind. Die kritische Frage dazu lautet: Aber haben sie dort überhaupt die Chance das Licht eines Projektors zu sehen?
Der Kurzfilm als Phantom – Vorfilme im gewerblichen Kino
Im Programm der gewerblichen Kino ist der Kurzfilm 'unsichtbar'. Das weiß eigentlich jeder, der regelmäßig ins Kino geht. Denn Kinobetreiber sind selbstverständlich nicht daran interessiert geldwerte Werbezeit durch einen künstlerisch wertvollen Kurzfilm zu verknappen.
Selbst bei entsprechenden Vergünstigungen und unter den Bedingungen des Koppelungsgebots, das Verleiher und Kinounternehmer unter bestimmten Voraussetzungen zur Aufführung eines Kurzfilms in Verbindung mit einem geförderten Langfilm verpflichtet, bleibt der Vorfilm in der Regel im Dunkel des Versandkartons – falls er überhaupt vom Verleih geliefert wurde! In der Branche sind sogar Fälle bekannt, in denen Kopierrechnungen für Kurzfilme fingiert wurden, so dass die Vorfilmkopie nur auf dem Papier existierte.
Dies bedeutet eigentlich, dass die Kurzfilmförderung des Bundes anachronistisch ist, da sie auf einem völlig veralteten Bild der wirtschaftlichen und kulturellen Situation des Kurzfilms beruht.
Die Kommunalen Kinos – eine vernachlässigte Kinoabspielbasis für Kurzfilme
Auf der Basis einer statistischen Auswertung beträgt nach Angaben des Bundesverbandes für kommunale Filmarbeit der Anteil der Kurzfilme in seinen Mitgliedskinos 40 Prozent aller gespielten Filmtitel im regulären Programm (d.h. ohne Kurzfilmfestivals). Ein Lichtblick also für den Kurzfilm! Zumal in den meisten Kommunalen Kinos der Kurzfilm noch als eigenständiges Filmgenre gepflegt wird. Die Mehrzahl der Filme werden jedoch nicht als Vorfilm eingesetzt, sondern in speziell zusammengestellten Programmen oder in abendfüllenden Kurzfilmrollen.
Ein aktuelles Beispiel ist die Tournee "Deutscher Kurzfilmpreis 2001 unterwegs". Wahrscheinlich werden außerhalb dieser Tournee die – vom BKM prämierten – Kurzfilme in kaum einem anderen Kino zu sehen sein.
Anachronistisch: Trotz der kulturellen Programmleistungen der Kommunalen Kinos, die selbstverständlich weit über die Verbreitung von Kurzfilmen hinausgehen, haben diese beim BKM immer noch nicht die entsprechende Anerkennung gefunden. Während für gewerbliche Kinos jährlich Kinoprogrammpreise in Höhe von 2,3 Mio DM (1,18 Mio Euro) verliehen werden, erhalten die explizit kulturell orientierten Kinos lediglich Preise in Höhe von insgesamt 60.000 DM (0,03 Mio Euro) – und selbst dieser Betrag steht in einer Kürzungsdiskussion!
Gelungenes Modell – Das Kurzfilm-Abonnement des Hamburger KurzFilmVerleih
Das bislang erfolgreichste und seit 1994 bewährte Modell des Kurzfilmverleihs ist das Kurzfilm-Abo der KFA. Der KurzFilmVerleih bietet Kinos mit Jahresbesucherzahlen unter 78.000 aus seinem Verleihstock gegen einen einmaligen Jahresbeitrag von 1.000 Euro wöchentlich einen Film zur Auswahl an (für Kinos mit höheren Umsätzen gibt es andere pauschale Regelungen). Inzwischen haben bereits 180 Filmtheater dieses Angebot wahrgenommen. Allerdings kann die KFA mit den Einnahmen nicht einmal kostendeckend arbeiten, ist also auf Subventionen angewiesen ist. Modelle, nach denen die Kurzfilmmiete besucherabhängig wie bei den Spielfilmen abgerechnet werden, scheiterten bisher am Widerstand der Filmwirtschaft und Vorschläge für einen generell zu erhebenden Kurzfilm-Groschen stießen auf taube Ohren.
Laut eigenen Angaben konnte der Hamburger Kurzfilmverleih bereits in 3 Jahren knapp 2 Millionen Zuschauer in ca. 60.000 Vorführungen erreichen. Die häufigsten Abnehmer sind Repertoirekinos, Kommunale Kinos und nichtgewerbliche Filmclubs.
Mit über 250 Titeln hat der Hamburger KurzFilmVerleih mehr 35mm-Kinokopien im Programm als alle gewerblichen Filmverleihe in Deutschland zusammen.
Wiederum anachronistisch: Dem KurzFilmVerleih stehen nicht die Fördermöglichkeiten offen, wie sie im Langfilm-Sektor mit Verleihförderung, Verleiher-Preisen, Kopienförderung und Vertriebsförderung unumstrittener Bestandteil der Filmförderung des Bundes sind.
Fazit
Der größte Teil der kreativen Kurzfilmproduktion passt nicht in das Schema der offiziellen Förderpolitik. Kurzfilme sind heute bis zu 40 Minuten lang und werden immer seltener auf Zelluloid gedreht. Stilistisch und ästhetisch gehen sie weit über die sogenannten kinotauglichen Formate, also typischerweise Animations- und Kurzspielfilme, hinaus. Ein charakteristisches Merkmal der zeitgenössischen Kurzfilmproduktion, nämlich formal und inhaltlich avanciert und auf der Höhe der Zeit zu sein, ist nach den Förderleitlinien dagegen geradezu ein KO-Faktor. Auch haben Kurzfilme längst neue und andere Verbreitungswege gefunden. Dies geschieht zum guten Teil auch als Folge einer öffentlichen Filmkulturpolitik, die nicht mehr greift und Filmautoren und Künstler alleine lässt. Zu diesen Ausweichbewegungen gehört sicher auch das neuerliche Drängen auf den Kunstmarkt – eine Tendenz, die demnächst im Kurzfilm-Magazin thematisiert werden soll ...
Die geschilderte Situation ist in vielen Ländern ähnlich und übertragbar. Es wäre deshalb interessant nicht nur von deutschen, sondern auch von den internationalen Lesern des Kurzfilm-Magazins zu erfahren, wie sie die Entwicklungen einschätzen und welche Lösungen sie empfehlen.
Zumindest in Deutschland besteht aktuell die Möglichkeit einer Korrektur. Dass nun auf Regierungsebene ein Staatsminister aktiv ist, der Filmpolitik als Kulturpolitik versteht und vertritt, ist von unschätzbaren Wert. Damit ist der Anfang für eine fruchtbare Diskussion über die Reform der Filmpolitik gemacht. Diese Chance sollten wir ergreifen!
Reinhard W. Wolf
Anmerkungen, Verweise und Links zum Thema:
– Das filmpolitische Konzept von Staatsminister Prof. Dr. Julian Nida-Rümelin
– Die statistischen Angaben stammen, wenn nicht anders angegeben, aus "Expertise zur Situation des deutschen Kurzfilms" (Reinhard W. Wolf)
– Zum Thema siehe auch: "Stellungnahme der Internationalen Kurzfilmtage Oberhausen gGmbH zum Filmpolitischen Konzept des Staatsministers für Angelegenheiten der Kultur und der Medien, Prof. Dr. Julian Nida-Rümelin, vom November 2001"
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