Am 5. Mai wurde in Oberhausen am Rande der 48. Internationalen Kurzfilmtage die AG Kurzfilm gegründet. Organisationen aus den Bereichen Kurzfilmfestivals, Filmhochschulen, Vertrieb und Verleih haben sich zusammengeschlossen, um die öffentliche Wahrnehmung von Kurzfilmen zu verbessern. »Ein ganz vordringliches Ziel«, so die Presseerklärung zur Gründung, sei »die gestärkte Stellung deutscher Kurzfilme und ihrer Autoren, Regisseure und Produzenten im Ausland«.
Bereits wenige Wochen nach der Gründung fand am 15. Juni während des Internationalen Kurzfilmfestivals Hamburg die erste Sitzung des neugewählten Vorstandes statt, dem Carsten Spicher von den Kurzfilmtagen Oberhausen, Cristina Marx von der DFFB und Astrid Kühl von der KurzFilmAgentur Hamburg angehören.
Selbstverständlich ist es noch viel zu früh, um über Maßnahmen des im Aufbau befindlichen Verbandes zu berichten oder bereits konkrete Aktionen erwarten zu können, doch die Weichen sind gestellt und der Handlungsrahmen ist definiert. Zumal der Gründung eine von intensiven Diskussionen begleiteten, zweijährige Vorbereitungszeit mit vielen Auf-und-Abs vorausging, ist die Aufgabenstellung eines solchen Interessenverbandes allen Beteiligten ebenso klar, wie die Notwendigkeit einen Berg dringend zu bewältigender Aufgaben im Interesse des Kurzfilms abzubauen.
Wer die deutsche Situation kennt, weiß, dass es bislang keine überregional gebündelte Lobby für den Kurzfilm gibt. In den filmpolitisch bedeutenden Institutionen und Gremien hat der Kurzfilm dementsprechend weder Sitz noch Stimme, gleichwohl dort Entscheidungen, den Kurzfilm betreffend, fallen. Wer sich schon einmal für Belange des Kurzfilms eingesetzt hat, musste regelmäßig die leidvolle Erfahrung machen, in Gesprächen mit Entscheidungsträgern von der Politik nicht Ernst genommen zu werden, da man nur als Bittsteller mit partikularen Interessen wahrgenommen wurde.
Zu den positiven Voraussetzungen für eine Vertretung der Kurzfilminteressen gehört die jüngste Umstrukturierung deutscher Bundespolitik. Bislang gab es auf Regierungsebene kein Kulturressort ('Kulturminister') und wurde Film in verschiedenen Ressorts anderer Ministerien verwaltet. Jetzt gibt es mit dem BKM zentrale Ansprechpartner in Politik und Verwaltung. Eine Chance auch, dass der derzeitige Staatsminister für Angelegenheiten der Kultur und der Medien, Prof. Dr.Julian Nida-Rümelin, zur Diskussion über eine Reform der Filmpolitik einlud, die gegenwärtig im Gange ist, und dabei signalisiert hat, dass auch der Bereich des Kurzfilms neu geordnet werden könnte. Zugleich wurde aber deutlich gemacht, "dass die Interessen 'des Kurzfilms' nur berücksichtigt werden können, wenn sich die Hauptprotagonisten zu einem Verband zusammenfänden" (Astrid Kühl über ein Gespräch mit dem Büro des Bundesbeauftragten).
Als einen "Hauptgrund der Verbandsgründung", nennt Astrid Kühl aber auch, »die dringend notwendige Reformierung der Interessensvertretung des deutschen Kurzfilms im Ausland«.
Während es im Inland dem einzelnen Filmemacher oder Produzenten, wenn auch unter sehr großem Aufwand, noch möglich ist, Fernsehredaktionen, Festivals oder Verleiher und potentielle Einkäufer persönlich zu kontaktieren, ist dies im Ausland überhaupt nicht zu leisten, geschweige denn einem Filmemacher abzuverlangen. So ist der deutsche Kurzfilm auf den einschlägigen Filmmärkten und Fernsehmessen, außer durch gelegentliche Einzelinitiativen, nicht vertreten. Hier fehlt eine professionelle Organisation, die mit Ständen und einer entsprechenden Ausstattung (Werbematerial, Demotapes, Kataloge etc.) wirbt und ohne wirtschaftliche Eigeninteressen, aber mit entsprechenden Fachkenntnissen, berät. Angesichts der guten Reputation und des beachtlichen internationalen Erfolgs deutscher Kurzfilme, zumal diese in den letzten Jahren im internationalen Wettbewerb weit besser abschnitten als die langen deutschen Spielfilme, ist eine bessere Auslandsvertretung des deutschen Kurzfilms dringend erforderlich und sinnvoll. Bei der AG Kurzfilm steht deshalb dieses Thema ganz oben auf der Agenda. Die Leiterin der Geschäftsstelle des Verbandes, Sylke Gottlebe vom Filmfest Dresden, verweist in diesem Zusammenhang zurecht auf internationale Vorbilder, denen in Deutschland keine Institution entspricht: Die Promotion des französischen Kurzfilms durch eine eigene Abteilung der Unifrance oder Einrichtungen in Großbritannien und Skandinavien, die neben anderen Genre auch den Kurzfilm intensiv pflegen. So etwa die Kurzfilmexperten im "Films, TV and Video Department" des British Council, die im übrigen längst erkannt haben, dass sie auf dem Sektor Kurzfilm viel mehr bewirken und bewegen können, als im klassischen Spielfilmbereich, der meist schon das Backing der Filmindustrie hat. Oder das Beispiel Filmkontakt Nord in Kopenhagen, wo innerhalb kürzester Zeit Kerstin Hagrup mit ihrem kleinen Büro ein Netzwerk für den skandinavischen Kurz- und Dokumentarfilm aufgebaut hat, das höchst effektiv eine rasante, weltweite Verbreitung dänischer, finnischer und schwedischer Kurzfilme bewirkte.
Davon ist die AG Kurzfilm momentan noch weit entfernt, aber die wichtigsten inhaltlichen Voraussetzungen, nämlich das Know-how, die Kooperationsbereitschaft und vor allem die feste Verankerung in der Kurzfilmszene, sind gegeben.
Arbeitsfähigkeit herstellen und Kooperationen ausbauen
Verbandsintern ist die AG Kurzfilm erst einmal mit dem Aufbau der Geschäftsstelle beschäftigt. Während der Vereinssitz die Hauptstadt Berlin ist, wo sicherlich Vorstandsmitglied Cristina Marx (dffb) eine besondere Rolle einnehmen wird, ist die Geschäftsstelle beim Filmfest Dresden angesiedelt und wird dort von Sylke Gottlebe betreut. Sylke Gottlebe definiert ihre Erwartungen so: "Wir sollten es schaffen, schnell eine arbeitsfähige Infrastruktur aufzubauen und wir brauchen einen quicklebendigen Informationsaustausch!". Natürlich sei auch eine solide Finanzierung notwendig, wobei sie auf das Interesse der 'Europäischen Medienkulturstadt Dresden' an einer solchen Einrichtung setzt.
Gleichzeitig bemüht sich der Verband weitere Mitglieder zu gewinnen. Grundsätzlich können alle Personenvereinigungen Mitglied werden, »denen die Wahrung der Interessen des filmischen Nachwuchses und die Stärkung der Position des deutschen Kurzfilms am Herzen liegt« (Astrid Kühl). Unter den Gründungsmitgliedern sind bereits zehn deutsche Festivals vertreten, was sicherlich eine Sogwirkung auf die anderen Kurzfilmfestivals haben wird, die noch nicht beigetreten sind. Ebenso steht zu erwarten, dass neben der Deutschen Film- und Fernsehakademie Berlin auch weitere Filmschulen Mitglied werden und dies wird von der AG Kurzfilm auch ausdrücklich begrüßt. (Information zur Kontaktaufnahme siehe ganz unten!)
Als Dachverband von Organisationen und Institutionen, der nur in Ausnahmefällen Einzelpersonen aufnimmt, sucht die AG Kurzfilm e.V. insbesondere die Kooperation mit anderen Dachverbänden und Partnern, in denen Filmemacher, Filmveranstalter und Kinomacher organisiert sind.
... Welcome in the Club!
Nur, wenn es gelingt die Vielfalt der Kurzfilmszene zu konzertieren, um nach Außen mit einer Stimme zu sprechen, wird der Kurzfilm im Club der filmpolitischen Entscheidungsträger Gehör finden. Dies weiß der Verband und so empfiehlt sich die AG Kurzfilm »zunächst einmal als d e r Ansprechpartner für Politik, Filmwirtschaft und Kinos. Er will dabei auf die deutsche Filmpolitik Einfluss nehmen und bietet sich in allen relevanten Fragen (z.B. der Kurzfilmförderung) als Gesprächspartner an« (Carsten Spicher, Vorsitzender).
Der Erfolg des Verbandes wird ganz wesentlich davon abhängen, wie unterschiedliche Positionen zu den filmpolitischen Kernfragen unter den Mitgliedern abgestimmt werden können. Etwa, wenn es um die Neuordnung der Filmförderung oder um Details der Förderrichtlinien der FFA geht. Verständlicherweise gibt es in einer Filmhochschule, die für den langen Spielfilm ausbildet oder bei einem Filmverleih, der an das System Kino gebunden ist, andere Prioritäten als bei Kurzfilmfestivals und unter diesen wiederum einen kollegialen Wettbewerb. Eine andere Kooperationshürde, die nicht in unterschiedlichen Interessen begründet liegt, ist Folge der föderalen Struktur Deutschlands. Es gibt leider genügend Beispiele, bei denen es trotz bestem Kooperationswillen der Beteiligten nicht möglich war über Ländergrenzen, und damit Förderhoheiten, hinaus gemeinsame Projekte zu realisieren. Hier sei nur an den Versuch der Kurzfilmagentur Hamburg erinnert, gemeinsam mit Yildiz-Film eine überregionale Vertriebsstruktur aufzubauen, was letztlich an der Engstirnigkeit der standortorientierten Förderanstalten scheiterte.
Als Folge dieser Rahmenbedingungen und in Ermangelung eines vermittelnden Verbandes, haben sich ersatzweise nationale Aufgabenteilungen und Arbeitsschwerpunkte der Akteure in Deutschland, quasi wildwüchsig, lokal etabliert, die jetzt unter dem gemeinsamen Dach teilweise wieder zurückgebaut oder intelligent vernetzt werden müssen. Hier stehen die Verbandsmitglieder vor schwierigen Aufgaben, die nicht an kleinlichem Besitzstandsdenken scheitern dürfen. Eine erste Klippe hat die AG Kurzfilm aber schon mit Bravour genommen: Die Besetzung des Vorstands mit Vertretern der beiden größten deutschen Kurzfilmfestivals, darunter in Personaleinheit die Kurzfilmagentur Hamburg, und einer der bedeutendsten Filmhochschulen, gekoppelt mit einer Geschäftsstelle im Osten des Landes, war eine kluge Entscheidung. Jetzt kommt es nur darauf an, dass der 'paritätisch' besetzte Vorstand seiner Geschäftsstelle genügend Freiraum gewährt, um die Ziele des Verbandes in die Praxis umsetzen zu lassen. Erfahrungsgemäß kommt den Geschäftsstellen in Verbänden eine Schlüsselrolle zu. Sie sind es, die nicht nur die Hauptarbeitslast tragen, sondern als Kommunikationszentrale auch integrativ wirken können. Doch nach Außen kann eine Geschäftsstelle nur so gut und engagiert wirken, wie ein harmonisch handelnder Vorstand es erlaubt. Falls dies gelingt, wird die AG Kurzfilm nicht nur ein politisches Sprachrohr, sondern ist auch die weitergehende Vision einer Koordinations- und Servicestelle für Kurzfilmemacher, -produzenten und -institutionen realisierbar.
Eine lange Zeit bestehende Lücke wurde endlich geschlossen. Viel Erfolg!
Reinhard W. Wolf
Praktische Informationen:
Geschäftsstelle AG Kurzfilm
Sylke Gottlebe
Alaunstrasse 62
1099 Dresden
Tel: + (0)351 829470
Fax: + (0)351 8294719
Email: info
ag-kurzfilm.de
Die AG Kurzfilm e.V. ist ein gemeinnütziger Verein (i. Gr.) mit Sitz in Berlin.
Mitglied des Verbandes können juristische Personen sowie Personenvereinigungen des öffentlichen und privaten Rechts werden.
Dem Vorstand gehören an: Carsten Spicher (Vorsitz), Cristina Marx (Schriftführerin), Astrid Kühl (Finanzen).
Gründungsmitglieder sind:
European Media Art Festival Osnabrück, Filmfest Dresden, Short Cuts Cologne, Interfilm Berlin GmbH, Internationale Kurzfilmtage Oberhausen gGmbH, Filmfest Weiterstadt, Regensburger Kurzfilmwoche, Stuttgarter Filmwinter, Kurzfilmagentur Hamburg e.V., Kurzfilmtage Bamberg, dffb Deutsche Film- und Fernsehakademie Berlin, Geschäftsstelle AG Kurzfilm Dresden