
Über das französische Fördersystem für abendfüllende Spielfilme wird viel und häufig gesprochen, seltener jedoch über die Kurzfilmförderung. Im Großen und Ganzen funktioniert die Förderung für den Kurzfilm ähnlich. Die Produktion und der Vertrieb von Kurzfilmen wird von Strukturen bestimmt, die vor 20 Jahren geschaffen wurden: die Festivals von Clermont-Ferrand, Brest und Grenoble, die Agence du Court Métrage (Agentur für Kurzfilm), das Maison du Film Court (das Haus des Kurzfilms), die ersten regionalen Förderungen in Aquitaine, Midi-Pyrénées und den Pays de la Loire, Sendungen mit Kurzfilmen und vieles mehr. Dieses erprobte und stabile Netzwerk hat zum Ergebnis, dass der Bereich des Kurzfilms professionalisiert wurde und viele Filme entstehen konnten.
Heute, nach 20 Jahren, besteht aber die Gefahr den französischen Kurzfilm zu „mumifizieren“, indem man ihm sowohl ökonomische wie lohnpolitische Zwänge auferlegt und damit gewisse gewagtere, kreative Produktionsweisen blockiert.
Was ist der Kurzfilm in Frankreich heute?
Schwer zu beantworten, aber man kann sagen, dass auf der einen Seite ungefähr 400 Kurzfilme unter professionellen Bedingungen entstehen (denn sie haben eine Registrierungsnummer und somit eine offizielle Legitimation), dass aber, auf der anderen Seite, Clermont-Ferrand als größtes der 200 in Frankreich anerkannten Festivals jedes Jahr zwischen 1600 und 1800 Filmeinreichungen erhält.
Der reinen Quantität nach muss es dem französischen Kurzfilm also gut gehen.
Wenn man von den 400 Kurzfilmen ausgeht, die eine Registrierungsnummer (n° de visa) haben, kann man für das Jahr 2005 feststellen:
66% der Filme sind kürzer als 20 Minuten
46% der Dreharbeiten finden in Paris oder in der Umgebung statt
45% der Filme haben Drehzeiten, die kürzer sind als 7 Tage
58% der Filme werden auf Filmmaterial gedreht
73% der Regisseure sind männlich
74% sind zwischen 20 und 40 Jahre alt
85% werden von kommerziellen Firmen hergestellt
Zur Finanzierung der Kurzfilme stehen jährlich 14 Millionen Euro zur Verfügung. 44% dieser Fördermittel kommen vom Centre National de Cinématographie (CNC) und 28% aus den Förderprogrammen der Regionen, Départements und Städte. Die Fernsehsender steuern 16% bei. 4% der Gesamtsumme stammen aus weiteren öffentlichen Förderungen, 5% aus privaten Finanzierungsquellen und 3% aus der Kinoauswertung.
Werfen wir im Folgenden zunächst einen Blick auf die einzelnen Förderungen.
Die Kurzfilmförderung in Frankreich
Die nationale Förderinstitution CNC
Die bedeutendste Förderinstitution ist das Centre National de Cinématographie (CNC). Grob gesagt kann man im Fördersystem vier Maßnahmen unterscheiden, die zusammen das Ziel haben ein Maximum von Filmen zu fördern. Diese Maßnahmen sind nicht kumulierbar.
Die erste Form der Förderung ist die „Contribution financi?re“ (finanzielle Beteiligung). Diese Förderung wird auf Grundlage eines Drehbuchs, also vor Drehbeginn, gewährt und beträgt insgesamt 2.062.000 €. Mit der Contribution financi?re werden 50 Filme mit durchschnittlich 41.000 € unterstützt.
Die zweite Fördermaßnahme ist die „Aide au programme“ (Programmpaket-Förderung). Die Fördersumme von 1.712.000 € begünstigt eine Gruppe etablierter Produzenten, die eine Paketplanung für 1 bis 3 Filme vorlegen. 41 Filme werden unterstützt, die Förderung beträgt im Schnitt 41.800 €. Jedes Jahr werden damit zirka 25 Produktionsfirmen mit durchschnittlich 70.000 € unterstützt. 4 Firmen erscheinen jährlich neu auf der Liste während 4 andere gestrichen werden.
In den letzten drei Jahren wurde die „Aide au programme“ wie folgt vergeben:
2003
Gesamtbudget: 1.750.000 €
40 geförderte Filme von 28 Firmen
Durchschnittliche Fördersumme pro Film: 43.750 €
Durchschnittliche Fördersumme pro Firma: 62.500 €
Aufteilung nach Genre: 38 Fiktion, 2 Animation
2004
Gesamtbudget: 1.908.000 €
43 geförderte Filme von 26 Firmen
Durchschnittliche Fördersumme pro Film: 44.372 €
Durchschnittliche Fördersumme pro Firma: 73.384 €
Aufteilung nach Genre: 39 Fiktion, 3 Animation, 1 Essay
2005
Gesamtbudget: 1.712.000 €
41 geförderte Filme von 25 Firmen
Durchschnittliche Fördersumme pro Film: 41.756 €
Durchschnittliche Fördersumme pro Firma: 68.480 €
Aufteilung nach Genre: 33 Fiktion, 6 Animation, 2 Dokumentarfilm, Essay oder Experimenteller Film.
Die dritte Maßnahme ist das „Compte de Soutien ? l’industrie des programmes audiovisuels“ (kurz COSIP – Unterstützungsfond für die audiovisuelle Produktion). Diese Förderung ist Filmen vorbehalten, die eine Unterstützung des Fernsehens (terrestrisch oder per Kabel sendend) bekommen haben. Das Fördergremium entscheidet subjektiv und die Höhe der Unterstützung ist abhängig von der Beteiligung des Senders durch eine Einlage, die sowohl in Form von Geld wie in Form von Beistellungen erbracht werden kann (letztlich um den Betrag des CNC zu erhöhen). Andere Sender können sich als Zweit- oder Drittverwerter daran anhängen.
Die Bewilligungen des COSIP erfolgen teils automatisch, teils selektiv. 47 Filme können mit einer Gesamtsumme von 1 Million € gefördert werden (das sind 21.200 € pro Film). Diese Förderung, die nur halb so hoch wie die „Aide au programme“ dotiert ist, ist die einzige, die mit einer anderen kumuliert werden darf und zwar mit dem „Prix de Qualité“.
Die vierte Fördermaßnahme des CNC ist schließlich der „Prix de Qualité“ (Qualitätspreis). Der Prix de Qualité ist eine merkwürdige Förderung, gedacht um qualitativ gute Kurzfilme zu belohnen. Merkwürdig deshalb, weil sie nur solche Kurzfilme auszeichnet, die weder eine „Aide sélective“ noch die „Aide au programme“ erhalten haben.
Hier zunächst Zahlen zum „Prix de Qualité“ in den letzten beiden Jahren:
2004
Gesamtbudget: 380.000 €
24 unterstützte Filme
Durchschnittliche Fördersumme: 15.833 €
Aufteilung nach Genre: 17 Fiktion, 3 Animation, 3 Dokumentarfilm, 1 Experimentalfilm.
2005
Gesamtbudget: 300.000 €
23 unterstützte Filme
Durchschnittliche Fördersumme: 13.043 €
Aufteilung nach Genre: 19 Fiktion, 4 Dokumentarfilm/Essay
Der Prix de Qualité unterstützt also die Filme, die unterfinanziert waren, was ja, bis dahin, eine gute Sache ist. Nur: nach dem Gesetz darf das CNC einen Film, der die Regeln des Arbeitsgesetzes nicht respektiert hat, eigentlich nicht fördern. Aber dies ist bei allen Kurzfilmen, die den „Prix de Qualité“ beantragen, der Fall!
Indessen wurden auch im Bereich des Kurzfilms die Kontrollen des Gewerbeaufsichtsamtes verstärkt und haben erhebliche Mißstände an den Tag gebracht: Es gibt in Frankreich viel Geld, aber nicht genug um die Techniker, die für wechselnde Auftraggeber arbeiten, im Rahmen legaler Beschäftigungsverhältnisse zu bezahlen. In dem Maße, wie die Kontrollen verstärkt werden, haben diese „Intermittents“ (temporär Beschäftigte) es immer schwerer Arbeitsstunden zu sammeln (um Arbeitslosengeld zu erhalten, muss jeder „Intermittent“ zur Zeit 507 Stunden Arbeit in 8 Monaten jährlich vorweisen, Anm.d.Ü.). Eine Studie, die von den Gewerkschaften in Auftrag gegeben wurde, namentlich von der Gewerkschaft der unabhängigen Produzenten (SPI= Syndicat des Producteurs Indépendants), die darauf abzielte die finanziellen Bedürfnisse der Kurzfilmproduktion aufzuweisen, hat an den Tag gebracht, dass mehrere Millionen Euro fehlen um die Produktion von Kurzfilmen diesbezüglich zu legalisieren.
Auf dem Festival in Clermont-Ferrand hat 2006 der Kulturminister Donnedieu de Vabres eine Erhöhung des staatlichen Förderprogramms vorgestellt. Diese Hilfe umfasst verschiedene Aspekte, wie unter anderem:
- Eine höhere Förderung durch den CNC. So wurde die durchschnittliche Förderung eines Kurzfilms von 40.000 € auf 78.000 € für alle Filme mit „Realaufnahmen“ (außer Animation, Dokumentar- und Experimentalfilm) erhöht.
- Die Forderung nach einer höheren Förderung von Seiten des Fernsehens, ob privat oder staatlich.
- Eine komplementäre Förderung adressiert an die Gebietskörperschaften (Colléctivités Territoriales) ähnlich dem Fördersystem, das bereits beim abendfüllenden Film existiert, nach dem Prinzip „ein Euro für zwei“.
Nur der Vollständigkeit halber sei noch angemerkt, dass es neben diesen Maßnahmen noch weniger gewichtige Förderungen des CNC, wie die „Aide aux nouvelle technologies“ (Förderung neuer Technologien) oder die „Aide ? la réecriture“ (Förderung zur Drehbuchentwicklung) und andere mehr, gibt.
Förderungen der Gebietskörperschaften (Regionen, Départements, Städte)
Im Jahr 2005 haben sich die Regionen, Départements und Städte stärker an der Unterstützung des Films beteiligt: eine Erhöhung von 28% innerhalb eines Jahres, dank einer besonderen Anstrengung bei allen Förderprojekten. Die Maßnahmen sollen 2006 weiter aufgewertet werden.
Diese Förderprogramme der Gebietskörperschaften sind relativ neu und haben sich nach und nach institutionalisiert. Immer mehr regionale öffentliche Haushalte fördern nun den Kurzfilm. So sind 2005 3,8 Millionen Euro für 262 Kurzfilme ausgegeben worden (das sind 20% aller Projekte).
Man muss aber auch feststellen, dass, selbst wenn die Förderung des Kurzfilms tendenziell steigt, der Anteil des Kurzfilms an der Filmförderung insgesamt dennoch sinkt. Dies gilt insbesondere für den Animationsfilm, den Dokumentarfilm und die Präsenz im Fernsehen. Erhielt der Kurzfilm 2001 noch 18% aller Förderungen für Kino und Audiovisuelles, so handelt es sich heute nur noch um 8,5%. Dabei liegt die durchschnittliche Unterstützung bei 14.500 €. Allerdings sind die Beträge sehr unterschiedlich: die niedrigste Förderung beträgt 7.250 € und die höchste 45.000 €.
Fast alle Regionen subventionieren den Kurzfilm. Diese Förderungen umfassen Maßnahmen in den Bereichen Drehbuchförderung, Projektentwicklung und Produktion bis zur Postproduktion. Bis heute war es manchmal möglich zwei Regionalförderungen miteinander zu verbinden um einen Kurzfilm zu finanzieren. Das heißt, beispielsweise in Paris und in der Region zu drehen, die den Film gefördert hat. Es stellt sich aber heraus, dass dies immer schwieriger wird.
Seit diesem Jahr haben sich die CNC und die Regionen zusammengetan um die regionale Förderung mit Hilfe des so genannten „1 für 2“-Systems aufzustocken. Wenn die Region oder das Departement 2 € geben, legt der Staat 1 € dazu. Die Bedingung ist dabei mindestens 15.000 € zu geben (13 von 23 Regionen geben dieses Minimum).
Manche Gebietskörperschaften, wie die Regionen Poitou-Charentes und Ile-de-France oder das Département Seine-Saint-Denis helfen bei der Postproduktion (Filmabtastung, Herstellung von Kopien etc.). Diese Hilfen sind nicht besonders groß, erlauben aber immerhin einen Film in der Postproduktion fertigzustellen.
Die Förderbeträge sind nicht nur gering, sondern oft besonderen Zwängen unterworfen. Für die Region Poitou-Charentes, beispielsweise, muss der Film zuvor in dieser Region gedreht worden sein, soll fertiggestellt sein und bei einem der „großen“ Festivals, wie Pantin (Côté Court), Clermont-Ferrand, Brest oder anderen eingeladen worden sein.
Die Kehrseite der regionalen Förderung
Inzwischen sind unerwünschte Nebenwirkungen eingetreten, die sich wie folgt zusammenfassen lassen:
– Die Regionen, statt so viel zu geben wie zuvor, ruhen sich jetzt eher auf dem CNC aus. So wird eine Region, die zuvor 30.000 € gab, nicht mehr als 20.000 € beisteuern und sich von der zentralen staatlichen Förderung 50%, also 10.000 €, dazu holen, was dann wieder 30.000 € macht.
– Es werden häufiger lokale Techniker genommen, die rar sind, da Frankreich zentralisiert ist und 3/4 der Produktionsfirmen in Paris ansässig sind. Dies sind meist Techniker, die beim Fernsehen ausgebildet wurden, einer vollkommen anderen audiovisuellen Form bezüglich ihrer Ansprüche und ihrer Kosten als jene beim Kurzfilm.
– Die Notwendigkeit Personal zu entlohnen führt zum gegenteiligen Effekt der Unterbewertung in den Finanzierungsplänen, insofern die Kosten vor allem auf die technischen Dienstleister abgewälzt werden – ein Problem, das man auf allen Ebenen findet und das weiter unten noch zur Sprache kommt.
Der Kurzfilm und das Fernsehen
Wie bereits eingangs erwähnt, beträgt der Anteil der Fernsehsender an der gesamten Kurzfilmförderung nur 16%. Das ist eine lächerliche Zahl, vor allem von Seiten der privaten Sender, die für fertiggestellte Filme die wichtigste Einnahmequelle darstellen.
Hier einige Zahlen zum Kurzfilm im Fernsehen aus dem Jahr 2004:
Canal Plus: 49 Ankäufe + 17 Vorankäufe + 10 Filme aus einer Sammlung + 104 Ankäufe von ausländischen Filmen (Budget: 690.000 €)
France 2: 15 Ankäufe + 26 Vorankäufe + 2 Themenprogramme (Budget: 515.000 €)
France 3: 37 Ankäufe + 14 Vorankäufe + 1 Kurzfilmnacht + 17 ausländische Filme (410.000 €)
Arte (mit den beiden Sendungen „Court Circuit“ und „Medium“): 31 Ankäufe + 23 Vorankäufe + 16 Ankäufe ausländischer Filme (Budget 490.000 €)
Die positiven Punkte:
– Die Unterschiede zwischen den Programmmachern sind so groß, dass die meisten Filme einen Platz im Sendeschema finden können.
– Die Möglichkeit einen Kurzfilm noch einmal an einen Kabelsender zu verkaufen.
– Der Erhalt von Urheberrechten des Drehbuchautors und des Regisseurs.
Auf diese Weise haben 200 französische Kurzfilme, die gekauft oder angekauft wurden, also praktisch die Hälfte der Filme, eine Registrierungsnummer (n° de visa) erhalten. Auch werden die Filme von etwa 1/2 Million Zuschauer - meist in den späten Stunden - gesehen (die Zahlen von Canal Plus nicht mit eingerechnet).
Negative Punkte:
– Keine Fernsehanstalten, die per Antenne senden, kaufen Kurzfilme.
– Die Sender lehnen es ab Projekte zu berücksichtigen, die noch keine Förderung - von den Regionen oder dem CNC - bekommen haben.
– Die Laufzeit der Exklusivrechte ist zu lang (2 Jahre).
– Während sich in zwanzig Jahren die durchschnittlichen Kosten der Produktion vervierfachten, wurden die Kauf- und Ankaufpreise nur verdoppelt.
– Die Minutenpreise liegen stark unter denen, die für einen Fernsehspielfilm ausgegeben werden (rund 5.000 € per Minute). Die Beträge sind recht gering, obwohl sie der steigenden Nachfrage – aufgrund neuer Vertriebsarten wie Video on Demand oder im Mobilfunksektor – angepasst wurden: sie sind von 400 bis 650 € per Minute (50 bis 120 € bei Kabelsendern) auf 500 bis 900 € gestiegen.
Kurzfilm auf Festivals und im Vertrieb
Die Festivals
Auf 200 Festivals in Frankreich erreichen Kurzfilme jährlich 1 Million Zuschauer. Das größte Festival ist das Internationale Kurzfilmfestival in Clermont-Ferrand mit 150.000, gefolgt von Brest mit 50.000 Zuschauern.
Man könnte sagen, dass man das paradoxe Prinzip der Zentralisierung, das Frankreich so teuer ist, hier wieder findet – nur diesmal in Clermont!
Nachteilig ist auch, dass es bei den Festivals, anders als zum Beispiel in Deutschland, keine Differenzierungen der thematischen Programmatik oder der Auswahlkriterien gibt. Deshalb kann man feststellen, dass von den 400 im Jahr produzierten registrierten Filmen, 150 von mindestens einem Festival ausgewählt werden und dreißig bis fünfzig Filme eine Art Tournee durch Frankreichs Festivals antreten.
Der letzte negative Punkt betrifft die Bezahlung der Werke. Zwar verkaufen die Festivals Eintrittskarten, aber das Geld fließt nicht an die Rechteinhaber (die Produzenten oder den Regisseur) zurück – außer beim Verleih des Films durch die Kurzfilmagentur (Agence du court métrage, siehe unten).
Unifrance
Unifrance ist eine Vereinigung, die unter anderem vom CNC subventioniert wird und zum Ziel hat das französische Kino, ob Lang- oder Kurzfilm im Ausland zu verbreiten. Was den Kurzfilm anbelangt, so wird mit dem Prinzip der Mitgliedschaft gearbeitet. Mitglieder können von folgenden Vorteilen profitieren:
– kostenloser Versand von Sichtungs-DVDs auf über 400 Festivals weltweit, bei denen die Unifrance akkreditiert ist,
– kostenloser Kopienversand der von Festivals ausgewählten Filme,
– die Möglichkeit zu einigen Festivals ins Ausland zu reisen, um den ausgewählten Film selbst zu begleiten,
– die Möglichkeit auf der DVD „Short Cuts“ zu erscheinen, die zweimal im Jahr von Unifrance herausgegeben und gratis an Fernsehankäufer abgegeben wird,
– die Aussendung aktueller Listen von Festivals und ausländischen Ankäufern,
– die Finanzierung der Untertitelung, insofern die Filme von einer Kommission oder von bestimmten Festivals ausgewählt wurden.
Die Kurzfilmagentur (L’Agence du court métrage)
Gegründet wurde die Kurzfilmagentur 1983 und entwickelte seitdem vielfältige Strategien zur Förderung des Kurzfilms. Die Aktivitäten der Kurzfilmagentur generieren jedes Jahr ungefähr 1 Million Euro Einnahmen durch Ausleihen, Verkäufe ans Fernsehen sowie Rechteverkäufe. Die Arbeitsgrundlage der Kurzfilmagentur ist ein Archiv mit 10.000 Kopien, zu denen jedes Jahr 400 Titel neu dazukommen.
L’Agence du court métrage in Stichworten:
– Nicht-exklusiver Vertrieb von Kurzfilmen (2.700 Titel): Die Kurzfilmagentur kauft selbst keine Vertriebsrechte. Sie handelt nur im Namen der Rechteinhaber und verleiht Filme unter vorher festgelegten Bedingungen.
– Beim Verleih kümmert sich die Agentur um alle Vorgänge, wie die Disposition, die Verschickung, die Rücksendung und Überprüfung der Kopie, das Erstellen der Rechnung und die Überprüfung des Zahlungseingangs. Die Einnahmen werden anschließend an die Rechteinhaber überwiesen – abzüglich einer Kommissionsgebühr von 17%.
– Verbreitung von Kurzfilmen im Kino über das RADI-Netzwerk mit 300 angeschlossenen Kinos. Ein Jahresabonnement ermöglicht es den Kinos einen oder mehrere Kurzfilme pro Woche aus einer Liste von 250 Titeln auszuwählen und zu zeigen (siehe auch Rubrik News: „Neuer Service der l’Agence du court métrage“).
– Herstellung von Kopien und Pflege der Kopien.
– Pflege einer Kurzfilm-Datenbank.
– Förderung der Verbreitung von mittellangen Filmen.
– Maßnahmen der Visuellen Bildung an weiterführenden Schulen.
– Weitere Aktivitäten: „Une mémoire en court“ Kurzfilmprogramme, Weiterbildung (Workshops für Kinomacher), Herausgabe der DVD „Le travail du film “.
– Arbeit an einem Netzwerk verschiedener europäischer Kurzfilmagenturen, Herausgabe eines Leitfadens über die Strukturen des Kurzfilmvertriebs in Europa.
Fazit
Das Positive an der gegenwärtigen Situation
Es existiert ein inniger Bezug zum Kino, den man woanders nicht findet.
Verfügbarkeit von lebendigem Anschauungsmaterial, wie z.B. DVDs mit Kurzfilmen der „Zwerge, die einmal klein angefangen haben“.
Anerkennung der Notwendigkeit Kurzfilme zu zeigen und Anerkennung der kurzen Form im Unterschied zu anderen audiovisuellen Formen als eine Alternative, die es zu schützen gilt.
Frisches Blut infolge neuer Technologien, die vor allem durch den Kurzfilm sichtbar werden (da er weniger kostspielig ist).
Die Organisation der Produktion und des Vertriebs von Kurzfilmen in Frankreich ermöglicht die Schaffung eines Systems der schrittweisen Selektion.
Das Negative an der Situation in Frankreich
Mäzenatentum und Sponsoring sind zu schwach entwickelt.
Schlechte Beziehungen zwischen Kurz- und Langfilm. In Frankreich liegt, im Gegensatz zur angelsächsischen Kultur, die Macht oft bei einer Gruppe von Personen und Firmen, die nicht wollen, dass eine neue Konkurrenz auftritt. Sagen wir, der Kurzfilm erlebt dieses Problem seltener, aber es existiert trotzdem manchmal.
Immer mehr Kurzfilmproduzenten, die bei ausländischen Dienstleistern an der Tür klopfen (etwa in Belgien, Polen, Rumänien, Tschechische Republik etc.), obwohl sie vom Geld der französischen Institutionen und öffentlichen Hand profitieren.
Zunehmende Untergrabung der Verdienstspanne der Dienstleister.
Die Institutionalisierung des Kurzfilms in Frankreich. Anerkannte Organisationen unterstützen heute den Kurzfilm in Frankreich: Die Kurzfilmagentur mit seinem Vertrieb, die Gewerkschaft der unabhängigen Produzenten, das Maison du Film Court, der Carrefour des Festivals etc. Diese verschiedenen Organisationen haben sich zusammengetan um die ROC (Regroupement des Organisations du Court - Zusammenschluss der Kurzfilmorganisationen) zu gründen, die darauf abzielt den Kurzfilm durch interdisziplinären Austausch zu fördern. Diese Institutionalisierung ist gleichwohl ein Paradox angesichts der Einführung neuer Filmformen und Produktionsweisen.
Die wachsenden Förderungen des CNC, der Gebietskörperschaften und des Fernsehens haben die Tendenz ein doppelgleisiges System zu erschaffen. Ein System, das es auch zuvor schon gab, aber tendenziell zunimmt: auf der einen Seite die geförderten Firmen, die ein gewisses Volumen aufrechterhalten können und auf der anderen Seite, diejenigen, die auf einen oder zwei Erfolge warten müssen, bevor sie in den Kreis der Grossen überwechseln können. Solange diese Firmen keine Unterstützung bekommen, leben sie quasi in einem Zustand der Illegalität.
Immer mehr Produktionsfirmen, die ein gewisses Niveau der Finanzierung und der Filmherstellung erreichen, aber diese Hürden noch nicht wirklich genommen haben, sind versucht in das Abenteuer einer internationalen Koproduktion einzusteigen. Aber da der Franzose an sich kein polyglottes Wesen ist, hat er den Hang sich eher den frankophonen Ländern anzuschließen (Schweiz, Belgien, Kanada). Die Koproduktionen segeln also mit dem Wind und ich glaube es wäre für deutsche Produktionen interessant vom Geld der französischen Produktionsfirmen zu profitieren um gemeinsam zu wachsen. Ein wenig wie bei den Anfängen der Europäischen Gemeinschaft!
Ron Dyens
(Filmemacher, Sacrebleu Productions Paris)
Kontakt: www.sacrebleuprod.com
Hinweis: Dieser Text beruht auf einer Rede von Ron Dyens beim 2. Babelsberger Filmworkshop, der anlässlich der Verleihung des Deutschen Kurzfilmpreises 2006 von der Hochschule für Film und Fernsehen „Konrad Wolf“ (Potsdam-Babelsberg) veranstaltet wurde.
Übersetzung Französisch-Deutsch: Saskia Walker
Überarbeitung des Redemanuskripts: Reinhard W. Wolf
Übersetzung ins Englische: Jenny Taylor-Gaida