
In Spanien wird seit Ende letzten Jahres ein neues Filmfördergesetz diskutiert - das erste unter der sozialistischen Regierung. Es soll das Gesetz von 1999 unter der alten Regierung ablösen. Die Konsultationen zu einem Entwurf und die Verabschiedung des Gesetzes, das Anfang Juni das Kabinett passiert hat, ist und bleibt ein Hindernislauf für die zuständige Kulturministerin Carmen Calvo. Die heftigsten, noch anhaltenden Einwände kommen vom Verband der privaten Fernsehanstalten und vom Wirtschaftsverband der Filmtheater.
Das neue Filmfördergesetz betrifft auch den Kurzfilm. Nach dem Entwurf soll die nationale Kurzfilmförderung gestärkt werden.
Kurzfilmförderung 2007
Dieses Jahr wird die Förderung noch nach den alten Regeln vergeben. Demnach stehen insgesamt Mittel in Höhe von 1,2 Mio. Euro zur Verfügung, davon 500.000 Euros für Projekte und 700.000 Euro für fertig gestellte Kurzfilme.
Die Höchstsumme der Projektförderung beträgt 30.050 Euros pro Film. Sie darf aber nicht höher sein als der Eigenanteil des Produzenten beziehungsweise darf 50 % der Gesamtkosten nicht übersteigen. Die Höchstsumme der Förderung für bereits fertig gestellte Kurzfilme darf 75% der Produktionskosten nicht übersteigen.
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die als Produzenten im staatlichen Registro de Empresas Cinematograficas registriert sind. Die Ausschreibung erfolgt in zwei Phasen mit Anmeldeschluss im März und im Juni 2007. Über die Anträge entscheidet ein Gremium. Zu den Kriterien gehören der künstlerische Wert, die Produktionskosten und die Professionalität von Regisseur und Drehbuchautor. Die Entscheidung erfolgt aufgrund einer Punkte-Skala von 0 bis 10, die mit dem Prozentsatz des Eigenanteils an den Produktionskosten korrespondiert - je höher der Eigenanteil an den Kosten, desto mehr Punkte können die Gremiumsmitglieder auf den betreffenden Film verteilen. Falls der Antragsteller mehrere Funktionen in einer Person verbindet („empresario individual“), werden die Einsparungen nach festen Sätzen pro Filmmeter und Funktion als fiktiver Eigenanteil angerechnet.
Die bisherige spanische Kurzfilmförderung orientiert sich noch stark am Modell des Kurzfilms als Kino-Vorfilm. Ähnlich wie in Frankreich werden diese Kurzfilme überwiegend von Produktionsfirmen hergestellt und benötigen eine Genehmigung für die öffentliche Aufführung. Innerhalb dieser Strukturen entstanden im Jahr 2006 in Spanien 209 Kurzfilme - zehn Jahre zuvor waren es nur 87.
Darüber hinaus fördern aber auch die autonomen Regionen und Kommunen den Kurzfilm.
Neuordnung der Filmförderung
Das erklärte Ziel der zuständigen Ministerin und der Regierung ist eine Stärkung der nationalen Produktion, des Vertriebs und des Abspiels von Filmen hoher Qualität und die Förderung der Vielfalt. Hierfür sollen, neben Umstrukturierungen und Neudefinitionen der Vergaberegeln, ein größeres Budget zur Verfügung gestellt werden. Der Gesamtbetrag soll auf 100 Millionen Euro erhöht werden.
Die wichtigsten Neuerungen betreffen die Unterscheidung eines unabhängigen Sektors, ein erweitertes System der Steuererleichterungen, die Abgabeverpflichtung von Fernsehsendern und die Berücksichtigung digitaler Medien.
Auf heftigsten Widerstand stößt die Verpflichtung der Fernsehsender zu Abgaben in Höhe von 5% ihrer Brutto-Einkünfte. Der Verband der Privatsender bezeichnet dies als Begünstigung eines parasitären Systems und will beim Europäischen Gerichtshof intervenieren.
Widerspruch kommt auch vom Wirtschaftsverband der Filmtheater, der das vorgeschlagene neue Berechnungsmodell für die Quote spanischer und europäischer Filme ablehnt. Das Gesetz fordert einen Anteil europäischer Filme von 40%. Nach dem neuen Entwurf sollen nun nicht mehr die Zahl der Tage, an denen ein europäischer Film gezeigt wird, sondern die Zahl der einzelnen Vorstellungen als Berechnungsgrundlage dienen.
Der vorläufige Höhepunkt in der Auseinandersetzung um diese Regelung waren am 15. Juni landesweite Kinoschließungen, an denen sich mehr als 90% aller gewerblichen Kinos aus Protest beteiligten.
Die gesetzliche Unterscheidung eines unabhängigen Sektors - im Unterschied zu privaten Fernsehanstalten und multinationalen Unternehmen - soll mehr Transparenz herstellen. Unter dem unabhängigen Sektor werden vor allem die mittelständischen Unternehmen im Produktions-, Vertriebs- und Abspielbereich verstanden. Insbesondere die Produzenten sollen durch höhere Steuererleichterungen gestärkt werden. Ab 1.1.2007 soll durch progressive jährliche Reduktion bis im Jahr 2014 eine komplette Steuerfreiheit erreicht werden.
Außerdem sollen zur Anregung externer Investitionen auch Koproduzenten, die nicht zur Filmwirtschaft gehören, durch Steuernachlässe in Höhe von 18% begünstigt werden.
Neuerung gibt es auch durch die Berücksichtigung der jüngsten Entwicklungen bezüglich der Digitalisierung und des Internets. Laut Ministerin Calvo soll das neue Gesetz vor allem aber auch andere (als Kinospielfilme) audio-visuelle Produktionen wie Kurzfilme, Dokumentarfilme und Animationen stärker als bisher unterstützen.
Info: Ministerio de Cultura http://www.mcu.es/cine/index.html