Bundesarchiv-Filmarchiv

Das bewegte Bild des Films, das seit dem Ende der zwanziger Jahre mit Ton unterlegt ist, zu erhalten, zu pflegen, der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und beständig zu ergänzen, ist Anliegen jeder Kulturnation. Die Bundesrepublik Deutschland nimmt diese Aufgabe vor allem durch das Bundesarchiv wahr.

Das Filmarchiv des Bundesarchivs in Berlin ist eines der größten Archive dieser Art in der Welt. Gemäß Einigungsvertrag wurden 1990 die Filmreferate des Bundesarchivs und das Staatliche Filmarchiv der DDR zusammengeführt.

Seit den 1950er Jahren sammelt das Filmarchiv deutsche Wochenschauen, Dokumentarfilme und Spielfilme. Filme, die von der Bundesverwaltung und ihren Funktionsvorgängern hergestellt werden, erhält das Bundesarchiv auf der Grundlage des Bundesarchivgesetzes. Filmförderungsgesetz und -richtlinien der Bundesrepublik sehen für das Bundesarchiv die Abgaben einer Kopie von Filmen vor, die den Deutschen Filmpreis, den Kurzfilmpreis, die Produktionsförderung für abendfüllende Filme und Kurzfilme oder aber eine Kopien, bzw. verleihförderung erhalten. Dies gilt auch für Filme, die die Filmförderungsanstalt unterstützt hat. Ersatzweise können die Negative als Depositum übergeben werden.

Auch das Kuratorium Junger Deutscher Film, die einzige gemeinschaftlich von den Länderen getragene Förderinstitution nutzt das Bundesarchiv, um Kinderfilme und Filme des künstlerischen Nachwuchses als Kulturgut zu erhalten. Im Rahmen einer Selbstverpflichtungserklärung der Filmfördereinrichtungen der Länder ist das Bundesarchiv als Archivierungsstelle benannt worden.

Es ist damit der wichtigste deutsche Partner in dem Bemühen von Europarat und Europäischer Union, das Filmerbe durch Pflichthinterlegungen zu sichern.

Bei allen anderen Produktionen wirbt das Filmarchiv um eine Hinterlegung auf freiwilliger Basis. Daneben sammelt das Filmarchiv weitere Dokumente zur Filmgeschichte, die insbesondere die künstlerische und technische Entwicklung des Mediums Film dokumentieren. Einzigartig ist die Sammlung von Zensur- oder Zulassungsunterlagen, die oft die letzten Zeugen verschollener Filme sind. Außerdem können zahlreiche Filmbegleitmaterialien wie Programme, Fotos, Plakate und Drehbücher eingesehen werden. Die alten Filme und deren Begleitmaterialien sind vom Verfall bedroht. Die wertvollen Bestände zu erhalten, konservatorisch zu sichern, d.h. auf neue, beständige Materialien umzukopieren und sie zu erschließen, ist die Hauptaufgabe des Filmarchivs.

Das Filmarchiv verfügt über eigene, hochspezialisierte filmtechnische Werkstätten und Lager, in denen das deutsche Filmerbe konserviert, restauriert und für die Nachwelt erhalten wird. 2005 bezog die Abteilung Filmarchiv einen neuerrichteten Zweckbau in Hoppegarten. Hier werden in modernsten Spezialmagazinen rd. 70.000 Filmrollen Cellulosenitratfilme verwahrt. Der Neubau bietet zudem moderne Werkstätten für die Restaurierung und Umkopierung von allen filmischen Materialien des Filmarchivs.

Die Materialien des Filmarchivs sind zugänglich und benutzbar, wenn ihr Erhaltungszustand er zulässt. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Filmarchivs informieren, beraten und unterstützen die Recherchen von Filmproduzenten, Wissenschaftlern, Journalisten und interessierten Bürgern. In einer Spezialbibliothek steht Fachliteratur auch Benutzern zur Verfügung.

Bundesarchiv-Filmarchiv
Fehrbelliner Platz 3
10707 Berlin

Tel.: +49 (0)03018 7770-0
Fax: +49 (0)30 18 7770999

filmarchiv@bundesarchiv.de

Weitere Informationen und Ansprechpartner/innen:

https://www.bundesarchiv.de/bundesarchiv/organisation/abteilung_fa/index.html.de